Corona-Schutzmaßnahmen: Beispiele guter Praxis aus dem Backgewerbe

Maßnahmen für Verkehrswege

  • Die Tische sind so angeordnet, dass zwischen den Tischen mindestens 1,5 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen) vorliegt. Oder es werden bauliche Abtrennung zwischen den Tischen installiert, die einen Übertragung von Viren verhindern.
  • Bei Sitzbereichen in der Nähe von Arbeitsplätzen (Theke etc.) wird ein Abstand von 1,5 m zu den Bewegungsräumen des Personals eingehalten.
  • Die Gänge zum Ein-/Ausgang, zur Küche, zu Toiletten etc. haben eine Durchgangsbreite, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des 1,5 m Abstandes zu den an den Tischen sitzenden Personen eingehalten werden kann. In stark frequentierten Bereichen/Warteschlangen (Eingang, Toiletten) haben wir Abstandsmarkierungen angebracht.
  • Über die Tischanordnungen und Bewegungsflächen haben wir eine Raumskizze erstellet, aus der sich die Abstände erkennen lassen. Diese ist in unserer Verwaltung einsehbar.
  • In den Sanitärräumen für Gäste stehen Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Sanitärräume werde in der Regel mind. zweimal täglich gereinigt, dazu gehört auch die sichere Abfallentsorgung.
  • Bodenmarkierungen vor dem Empfangs- und Wartebereiche sind angebracht.
  • Um einen direkt entgegenkommenden Kontakt zwischen unseren Gästen zu vermeiden setzen wir wo möglich eine "Einbahnstraßenregelung" um.
  • Wir steuern den Eintritt und Austritt unserer Kunden und Gäste. (Einlassregelung an der Eingangstür)
Stadtbäckerei Engelbrecht, Bremerhaven
 
  • Wo möglich Gleitzeit/Mobilzeit einrichten, um Zeiten mit größeren Personenansammlungen zu vermeiden.
Wolf ButterBack, Fürth
 

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