Schuhwerk
Schuhe für Stehberufe sollen den Fuß stützen und schützen. Sie dürfen die Bewegungsfreiheit des Fußes nicht einengen. Eine Schnürung oder Schnalle soll einen festen Sitz bei gleichzeitiger Möglichkeit der Weitenregulierung gewährleisten. Eine kräftige Hinterkappe gibt der Ferse Halt. Eine Absatzhöhe zwischen 2 und 4 cm garantiert die gleichmäßige Gewichtsverteilung zwischen Vor- und Rückfuß. Der Absatz muss so breit sein, dass seitliches Umknicken nicht möglich ist. Die Sohle soll gut beweglich sein, um den Fuß beim Abrollen nicht zu behindern.
Mehr Infos in der DGUV Regel 112-191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz
Über Einlagen in Sicherheitsschuhen informiert der Artikel „Eine x-beliebige Einlage darf hier nicht rein“