Gefahrenklassen
Die GHS-Verordnung beschreibt 28 Gefahrenklassen (Anhang 2 der DGUV Information 213-043 "GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen")
Die Gefahrenklasse gibt die Art der Gefahr an, z. B. entzündbare Flüssigkeit. Jede Gefahrenklasse ist in Gefahrenkategorien unterteilt, die nach der Schwere der Gefahr abgestuft sind. Je höher die Ziffer der Kategorie, desto schwächer die Gefahr.
Beispiel: Die Gefahrenklasse „entzündbare Flüssigkeiten“ ist in die Kategorien 1 bis 3 unterteilt | |
Gefahrenklasse | Kategorie |
Art der Gefahr | Schwere der Gefahr |
Entzündbare Flüssigkeiten |
abnehmend![]() |
Die Kriterien für die Zuordnung zu einer der Gefahrenkategorien 1 bis 3 innerhalb der Gefahrenklasse „Entzündbare Flüssigkeiten“ sind der Flammpunkt und der Siedebeginn.
Beispiel: Gefahrenklasse 2.6 „Entzündbare Flüssigkeiten“
Kategorie 1: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn = 35 °C
Kategorie 2: Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn > 35 °C
Kategorie 3: Flammpunkt = 23 °C und = 60 °C
Es gibt Gefahrenklassen, die nur eine Kategorie haben, die immer als Kategorie 1 bezeichnet wird. Beispiel: Korrosiv gegenüber Metallen, Die Ozonschicht schädigend.
Bei einigen Gefahrenklassen wird nicht in Kategorien unterteilt, sondern bei explosiven Stoffen in die Unterklassen 1.1 bis 1.6 sowie bei organischen Peroxiden sowie selbstzersetzlichen Stoffen in die Typen A bis G.
GUT ZU WISSEN
In der GHS-Verordnung werden die Abkürzungen der Gefahrenklassen in englisch angegeben.