Sicherheitshinweise (P-Sätze)
Die Sicherheitshinweise werden auch als P-Sätze (engl.: precautionary statements) bezeichnet. Die Liste der Gefahrenhinweise ist in Anhang 5 der DGUV Information 213-043 "GHS-Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen") enthalten.
Die P-Sätze werden wie folgt nummeriert:
Die erste Ziffer ist eine Schlüsselziffer. Die zweite und dritte Ziffer bezeichnen eine laufende Nummer.
Beispiele:
GUT ZU WISSEN
Die P-Sätze zu „1 Allgemeines“ sind nur für Verbraucherprodukte bestimmt.
Auf den Etiketten müssen die Texte der H- und P-Sätze ausgeschrieben sein. Die Nummern müssen nicht angegeben werden.