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Sie unterweisen Ihre Mitarbeiter regelmäßig – mindestens 1 × jährlich, Jugendliche mindestens 2 × jährlich – in der sicheren Handhabung der Maschinen. Dabei erläutern Sie mögliche
Gefährdungen, die Bedeutung und Funktionsweise der
Schutzeinrichtungen und wie man an den einzelnen Maschinen sicher arbeitet.
→ TIPP: Nutzen Sie die Betriebsanweisungen für einzelne Maschinen. Darin ist alles, was Ihre Mitarbeiter wissen müssen, zusammengefasst. Außerdem gibt es für einige Maschinen Unterweisungskurzgespräche.
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Sie dokumentieren jede Unterweisung.
→ TIPP: Nutzen Sie das beschreibbare Formular „Unterweisungsdokumentation“
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Betriebsanweisungen für die einzelnen Maschinen hängen aus. |
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Ihre Mitarbeiter wissen, dass
gefährliches Verhalten und
Manipulationen an Schutzeinrichtungen in Ihrem Betrieb
verboten sind.
→ TIPP: Die BGN vergibt Prämienpunkte, wenn
Sie in Ihrem Betrieb
das Manipulationsverbot zur Chefsache machen und es ausdrücklich
bei Ihren Mitarbeitern ansprechen. Am besten zusätzlich mit
einem Schild darauf hinweisen.
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Sie haben Ihre Mitarbeiter angewiesen, täglich vor Arbeitsbeginn
an einer Maschine kurz zu überprüfen, ob alle Schutzeinrichtungen
und elektrische Kabel intakt sind. |
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Ihre Mitarbeiter sind angewiesen, Mängel an Maschinen,
z. B. eine defekte Schutzabdeckung oder einen beschädigten
Stecker, umgehend an Sie zu melden.
→ TIPP: Sie erhalten Prämienpunkte, wenn Sie
ein schriftliches Meldesystem einführen. Es reicht ein Meldezettel, den Mitarbeiter Ihnen auf den Schreibtisch legen.
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Sie lassen bei Ihren Bäcker- und Konditoreimaschinen regelmäßig
den sicheren Zustand der Schutzeinrichtungen von
einer zur Prüfung befähigten Person überprüfen. Siehe hierzu Prüfung und Kontrolle
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Sie lassen bei Ihren ortsveränderlichen Maschinen die elektrischen
Verlängerungs- und
Anschlussleitungen mit Steckern
regelmäßig prüfen. Siehe hierzu Prüfung und Kontrolle |