Wirksamkeitskontrolle

Schmuckbild Unterweisung

Führungskräfte müssen in ihrem Verantwortungsbereich regelmäßig überprüfen, ob die Arbeitsschutzmaßnahmen tatsächlich wirken. Diese Überprüfung umfasst auch die in der Unterweisung festgelegten Regeln zum sicheren und gesunden Arbeiten.

Zur Wirksamkeitskontrolle eignen sich Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen, Beobachtungen und Befragungen der Beschäftigten. Zeitpunkt, Ergebnisse und die aus der Wirksamkeitskontrolle resultierenden Folgemaßnahmen müssen dokumentiert werden.

Werden die in der Unterweisung besprochenen Regeln nicht umgesetzt, ist eine weitere Unterweisung erforderlich. Dabei sollten vor allem noch einmal die Hintergründe der Regeln erklärt werden.

Beispiel: Wirken Schutzmaßnahmen?

Weitere Infos zur Wirksamkeitskontrolle bei arbeitsschutz-kmu.de