7. Handschuhe

Handschuhe werden aus zweierlei Gründen eingesetzt.

1. zum Schutz des Beschäftigten vor Noxen (Schadstoffen und hautreizenden Substanzen),
2. unter Hygienevorstellungen, d.h. als Produktschutz.

Werden Handschuhe unter hygienischen Vorstellungen eingesetzt, ist sicher zu stellen, dass das Material geeignet ist für den Einsatz in Lebensmittelbetrieben. Entsprechende Informationen dazu gibt der Hersteller. Beim Einsatz von Naturlatexhandschuhen ist gemäß TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" zu beachten, dass sie ungepudert sind. Bei Handschuhmaterialien, die Weichmacher enthalten, bestehen zwei Bedenken:
1. können diese Stoffe an das Lebensmittel abgegeben werden,
2. geht damit eine Versprödung einher, die letztlich dazu führen kann, dass mit Mikroorganismen belasteter Schweiß durch den rissigen Handschuh unerwünscht auf Oberflächen / Produkte gelangt. Handschuhe für diesen Einsatzzweck werden in der Regel okklusiv (s. hier) sein, d.h. sie sind eine Wasserdampfsperre. Es ist zu prüfen, wie lange und unter welchen Bedingungen sie eingesetzt werden sollen, da Okklusivbedingungen eine Belastung für die Haut darstellen (Hautschutzplan).

Bei Einsatz von Handschuhen besteht an schnell drehenden Maschinen erhöhte Gefahr von Unfällen mit schweren Verletzungen.



Autor: Hartmann
2015-2-24