7. Unternehmen als Auftragnehmer in fremden Unternehmen

Aufträge bzw. deren Durchführung fallen gegebenenfalls zeitlich und örtlich mit Aufträgen anderer Unternehmen zusammen, z. B. Belieferung von/oder Entladen in anderen Unternehmen, Vorführungen neuer Produkte usw. In diesem Fall müssen sich die Unternehmen abstimmen und von sich aus alles tun, um einen sicheren, reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Dazu gehört, dass es seine Beschäftigten anweist, sich mit dem auftraggebenden Unternehmen und dessen Beschäftigten, die gleichzeitig dort tätig sind, abzustimmen und von sich aus den Kontakt sucht. Dies gilt auch dann, wenn der von dem auftraggebenden Unternehmen zu bestimmende Koordinator nicht vorhanden, nicht anwesend oder nicht tätig ist.

Zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen müssen in solchen Fällen Absprachen getroffen werden.

 

Autor: Hartmann
2018-4-11