3. Aufgaben
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu besprechen. Typische Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind bspw.:
- Erörterung von Investitionen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz,
- Beratung von Maßnahmen für besondere Personengruppen, z. B. Auszubildende, Neulinge, Schwerbehinderte, ausländische Beschäftigte, Beschäftigte mit unzureichenden Sprachkenntnissen,
- regelmäßige Betriebsbegehungen,
- Auswertung von Betriebsbegehungen und des Unfallgeschehens einschließlich arbeitsbedingter Erkrankungen,
- Beratung der Ergebnisse sicherheitstechnischer Analysen von Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren,
- Erarbeitung von Vorschlägen für betriebliche Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz,
- Beratung von Vorschlägen für die Durchführung betrieblicher Schwerpunkte im Arbeitsschutz, bspw. innerbetrieblicher Transport, Ordnung und Sauberkeit, persönliche Schutzausrüstungen, Erste Hilfe,
- Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und anderer Dokumente,
- Erarbeitung von Maßnahmen der Ausbildung, Schulung und Sicherheitsunterweisung,
- Unterbreitung von Vorschlägen zur Belobigung oder Belohnung von Beschäftigten, die sich um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz besonders verdient gemacht haben.
Autor: Hartmann
2016-6-12