Eine Geschäftsordnung für den Arbeitsschutzausschuss kann bspw. folgenderweise aussehen:
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzauschusses der Firma |
§ 1 Aufgabe Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, Anliegen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten. § 2 Zusammensetzung
Der Arbeitsschutzausschuss ist beratungsfähig, wenn ... anwesend sind. § 3 Vorsitz Den Vorsitz führt die Leitung oder ihre beauftragte Person. § 4 Schriftführer Die Schriftführung übernimmt ... § 5 Protokoll Über jede Sitzung des Arbeitsschutzausschusses ist eine Ergebnisniederschrift anzufertigen. § 6 Sitzungstermine Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses finden mindestens einmal im Quartal statt. § 7 Einladungen Die Einladung erfolgt mindestens ... Tage vor dem Sitzungstermin. § 8 Tagesordnung Vorschläge zur Tagesordnung sind mindestens ... Tage vor der Sitzung an den Ausschussvorsitzenden zu richten. § 9 Arbeitsunterlagen Arbeitsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten werden mit der Einladung versandt. § 10 Beratende außerordentliche Mitglieder Zu den Sitzungen des Ausschusses können von Fall zu Fall weitere inner- und außerbetriebliche Fachleute zu spezifischen Themen eingeladen werden. |