Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege unter Kollegen. Seine Aufgabe ist, auf sicherheitsgerechtes Handeln hinzuwirken und durch Beobachtung der Arbeitsplätze und -verfahren in seinem Wirkungsbereich helfen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Die Aufgabenfelder der Sicherheitsbeauftragten sind dabei alles andere als homogen und hängen letztendlich von der Größe und Struktur des Betriebes ab, sowie von den dort vorhandenen Gefährdungspotentialen. Für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags müssen Sicherheitsbeauftragte in ausreichender Anzahl bestellt werden.
Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, treten gegenüber den Kollegen als Multiplikator auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Darüber hinaus sind sie Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Sicherheitsbeauftragte sind in ihrer Funktion ausschließlich "ehrenamtlich" tätig (eine Entlohnung ist mit dem Lohn oder Gehalt abgegolten) und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen.
Sicherheitsbeauftragte sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsbefugt, sie tragen allerdings auch keine rechtliche Verantwortung. Bei der Einflussnahme auf die Kollegen sind sie allein auf ihre Fachkunde im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie auf ihre persönliche Autorität angewiesen. Neben der fachlichen Kompetenz ist ein gutes Verhältnis zu Kollegen Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit. Ein gute Portion Lebens- und Berufserfahrung, Einfühlungsvermögen, Überzeugungskraft und Verantwortungsbewusstsein sowie Interesse für die Aufgabe helfen, im Arbeitsschutz erfolgreich mitzuwirken.