Erste-Hilfe-Einrichtungen, insbesondere Aufbewahrungsstellen von Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandkästen), müssen schnell zu finden sein und sind daher entsprechend zu kennzeichnen (gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ASR A1.3).
Die Beschäftigten sind über die Bedeutung der Kennzeichen zu unterweisen.
E003: Erste Hilfe
E004: Notruftelefon
E009: Arzt
E010: Automatisierter Externer Defibrillator (AED)
E011: Augenspüleinrichtung
E012: Notdusche
E013: Krankentrage