In Abhägigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Vebandskästen folgende Richtwerte:
| Betriebsart | Zahl der Versicherten | Kleiner | Großer1) |
| Verbandkasten | |||
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1 - 50 51 - 300 ab 301 für je 300 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten |
12) | 1 2 |
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe (z. B. Küchen, Backbetriebe) |
1 - 20 21 - 100 ab 101 für je 100 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten |
12) | 1 2 |
| Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen | 1 - 10 11 - 50 ab 51 für je 50 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten |
12) | 1 2 |
| 1) | Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten. |
| 2) | Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten, z. B. nach DIN 13164, als kleiner Verbandkasten verwendet werden. |