1. Erforderliche Mindestausstattung des Betriebs mit Verbandkästen (Erste-Hilfe-Material)

In Abhägigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Vebandskästen folgende Richtwerte:

Betriebsart Zahl der Versicherten Kleiner Großer1)
    Verbandkasten
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 - 50
51 - 300
ab 301
für je 300 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
12)  
1
2
Herstellungs-,
Verarbeitungs- und
vergleichbare Betriebe
(z. B. Küchen, Backbetriebe)
1 - 20
21 - 100
ab 101
für je 100 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
12)  
1
2
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1 - 10
11 - 50
ab 51
für je 50 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
12)  
1
2

1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
2) Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten, z. B. nach DIN 13164, als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

 

Autor: Hartmann
2015-3-24