Das Erste-Hilfe-Material ist in Behältnissen (Verbandkästen, Verbandschränken) aufzubewahren, so dass es gegen schädigende Einflüsse geschützt ist. Im Handel wird das Erste-Hilfe-Material sowohl in Verbandkästen als auch lose angeboten.
Menge und Art der Aufbewahrung richten sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Die BG-Regel "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1 ) und die DGUV-Information "Erste Hilfe im Betrieb" (DGUV Information 204-022) empfehlen als geeignet:
Beide Verbandkästen unterscheiden sich nicht in der Art des Verbandmaterials, sondern nur in der Menge; zwei kleine ersetzen einen großen. Sie sind nach neuen Erkenntnissen in der Notfallmedizin für den betrieblichen Bereich konzipiert worden.
Der genormte Inhalt dient als Basis für die Mindestausstattung der Betriebe gemäß nebenstehender Tabelle. Diese allgemeine Mindestausstattung wird ergänzt durch spezielle Hilfsmittel und Medikamente, welche auf die besonderen gesundheitlichen Gefährdungen der Betriebseinrichtungen und -stoffe abgestellt sind.
Für den rein innerbetrieblichen Verkehr ist der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 zu empfehlen. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164, ist für Betriebe unzureichend.
Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 sind zur Mitführung in Kraftwagen erforderlich. Zur Aufbewahrung des Kraftwagen-Verbandkastens ist der Platz unter einem der Vordersitze zu empfehlen, wenn nicht vom Hersteller des Kraftwagens eine besondere Unterbringungsmöglichkeit vorgesehen wurde. Insbesondere ist auch darauf zu achten, dass der Verbandkasten keiner zu großen Sonneneinstrahlung ausgesetzt wird.