4. Aufbewahrung

Das Erste-Hilfe-Material muss für die Ersthelfer, für deren Gebrauch es gedacht ist, leicht zugänglich aufbewahrt werden.
Das Material muss nicht nur nach Verbrauch ergänzt und bei Unbrauchbarkeit und nach Verfall erneuert werden, sondern auch den anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen.

Gegen schädigende Einflüsse, insbesondere Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen, ist es zu schützen.

Wo das Erste-Hilfe-Material, z. B. Verbandzeug, aufbewahrt wird, richtet sich nach den Unfallschwerpunkten, der Struktur des Betriebes und im Übrigen nach den auf dem Gebiet des betrieblichen Rettungswesens getroffenen organisatorischen Maßnahmen. Die Verbandkästen sollen auf den Betrieb so verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens eine Geschosshöhe entfernt sind.

Die Standard-Inhalte der Verbandkästen sind auch sortiert als komplette Füllung für Verbandschränke erhältlich.

Foto: Verbandskasten offen und geschlossen
Kleiner Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 mit Wandhalterung

Foto: Verbandschrank offen und geschlossen
Verbandschrank mit Füllung nach DIN 13169

Die Verpflichtung, das Erste-Hilfe-Material für die Ersthelfer bereit zu halten, schließt die Sorgfaltspflicht ein, insbesondere medizinische Geräte und Instrumente nicht in unbefugte Hände geraten zu lassen.
Verbandkästen sind in Apotheken, Drogerien, Sanitätsgeschäften usw. erhältlich. Für Großbestellungen sind Herstelleranschriften zu erfragen bei:

Bundesfachverband Medizinprodukteindustrie e. V. (BV Med)
Hasengartenstraße 14c, 65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 97675-0

oder dem

Bundesverband Brandschutz und Katastrophenschutz e. V. (BV BK)
Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel
Tel: 0561 16112

 

Autor: Hartmann
2015-3-24