5. Kennzeichnung

Erste-Hilfe-Einrichtungen, insbesondere Sanitätsräume und Aufbewahrungsstellen von Erste-Hilfe-Material, z. B. Verbandkasten, müssen durch ein weißes Kreuz auf quadratischem grünen Feld mit weißer Umrandung gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3) gekennzeichnet sein. Die Versicherten sind über die Bedeutung der Kennzeichen zu unterweisen. Das rote Kreuz auf weißem Grund ist nur den Organisationen des Roten Kreuzes vorbehalten und soll für diese Zwecke nicht mehr verwendet werden. Um den Weg zu den Aufbewahrungsorten zu markieren, ist es angebracht, einen weißen liegenden Pfeil auf quadratischem grünen Feld mit weißer Umrandung in Verbindung mit einem weiteren Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen zu verwenden.

Abbildung: Kennzeichnungen verschiedener Erste-Hilfe-Einrichtungen

Das Vorhandensein von ausreichendem Verbandmaterial reicht für die Erste Hilfe allein nicht aus. Es müssen auch genügend Ersthelfer im Betrieb anwesend sein, die mit dem Erste-Hilfe-Material sachgerecht umgehen können.

Über die erforderliche Zahl der Ersthelfer und ihre Ausbildung gibt die ASI 0.90 "Erste Hilfe im Betrieb" Auskunft.

 

Autor: Hartmann
2015-3-24