1. Einleitung

Die "Gefährdungsbeurteilung" ist als zentrale Forderung in sämtlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Unter Gefährdungsbeurteilung wird dabei die Ermittlung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen verstanden. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und auf Verlangen vorgelegt werden. Für die Betriebe stellt sich natürlich die Frage, wie eine solche Beurteilung durchzuführen ist, welchen Umfang sie haben sollte und wie eine geeignete Dokumentation auch unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit aussehen kann. Eine Antwort auf diese Fragen gibt die vorliegende Arbeitssicherheits-Information (ASI).

Die ASI enthält Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie Hinweise zur Organisation, Methodik und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem enthält sie einen Gefährdungskatalog sowie Vorschläge zur Gestaltung der Dokumentation.

Diese Handlungsanleitung "Betriebliche Gefährdungsbeurteilung" wird durch branchen- und themenspezifische Hilfestellungen untersetzt und ergänzt. In diesen Handlungshilfen werden bereits branchentypische Gefährdungen aufgelistet und verschiedene geeignete Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Allerdings kann eine solche Auflistung nicht die gesamte Bandbreite betrieblicher Gefährdungssituationen abdecken. Daher wird empfohlen, auch bei der Verwendung der branchenspezifischen Hilfen die in dieser Handlungsanleitung beschriebenen Grundsätze zu beachten und die Gefährdungsbeurteilung betriebsbezogen zu erweitern.

 

 

Autor: Hartmann
2020-7-16