7. Maßnahmen festlegen und durchführen

Bei der Auswahl von Maßnahmen sind stets die Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu beachten, um ein möglichst hohes Schutzniveau zu erreichen. Konkret heißt dies, dass bei der Festlegung von Maßnahmen eine bestimmte Reihenfolge zu beachten ist:

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  1. Primär sollte durch geeignete Maßnahmen der Arbeitssystemgestaltung versucht werden, die ermittelten Gefährdungen zu vermeiden.
  2. Im zweiten Schritt sollten nach Möglichkeit bauliche oder technische Maßnahmen gewählt werden, durch die Risiken so weit wie möglich verringert werden.
  3. Sind die Maßnahmen noch nicht ausreichend sind organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sind z. B. Trennung von Fußwegen und Gabelstapler-Fahrwegen im Produktionsbereich oder Beschränkung der Arbeitszeit bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung.
  4. Verbleibende Risiken sind durch konsequente Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung, schriftliche oder mündliche Sicherheitshinweise, Training, Ausbildung etc.) zu kontrollieren und zu lenken.

Bei allen Maßnahmen sind Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen.

Die Anforderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften) sind zu beachten sowie der Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

Als Basismaßnahmen sind generell vorzusehen:

Es ist empfehlenswert, für jede durchzuführende Maßnahme die verantwortliche Person zu benennen und einen Erledigungstermin zu setzen.

Diese eindeutige Aufgabenübertragung schafft auch eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung der Arbeitsschutzerfordernisse im Betrieb. Die Maßnahmenwahl schließt mit der Kontrolle der Maßnahmendurchführung ab. Auch hier sollte die Person benannt werden, der die Durchführung bzw. die Kontrolle obliegt.

Unterweisungsgespräch

 

Autor: Hartmann
2020-7-16