2. Was sollte im Vorfeld der Beurteilung beachtet werden?

Wer soll bei der Beurteilung beteiligt sein?

Die Unternehmensleitung ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich, dies gilt natürlich erst recht in Kleinbetrieben, wo es keine ausdifferenzierte Arbeitsschutzorganisation gibt. Bei der Organisation und Durchführung der Beurteilung sollten aber unbedingt einzelne Beschäftigte und Führungskräfte aus verschiedenen Arbeitsbereichen eingebunden und beteiligt werden. Es empfiehlt sich, in Betrieben ohne Personalvertretung (Betriebsrat) solche Beschäftigte hinzuzuziehen, die bei den Kollegen ein hohes Ansehen genießen. Die Teilnahme sollte jedoch immer freiwillig sein. In Betrieben mit Personalvertretung ist diese zu beteiligen. Unterstützung können Sie auch von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihrer Betriebsärztin/Ihrem Betriebsarzt bzw. von einem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstleister erhalten.

Klarstellen welchen Zweck die Beurteilung hat!

Es muss von Beginn an deutlich und glaubhaft gemacht werden, dass die Beurteilung nur zur Ermittlung möglicher Gefährdungen und Belastungen, nicht aber zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle dienen wird.

Welche Informationen benötigen die Beschäftigten und Führungskräfte?
Wie müssen diese übermittelt werden?

Im Vorfeld der Analyse müssen die Beschäftigten über die Gefährdungsbeurteilung, die Hintergründe und das Vorgehen informiert werden. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen z. B. im Rahmen einer Mitarbeiterbesprechung, über Aushänge oder auch als persönliches Schreiben an die Beschäftigten. In der Information sollte erklärt werden, warum eine Gefährdungsbeurteilung wichtig ist und wie die Ermittlung der Belastungen im Betrieb umgesetzt werden soll. Weiter sollte das Ziel der Gefährdungsbeurteilung – die Reduzierung von Belastungen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen – dargestellt werden.

Vor allem der Umgang mit den im Rahmen der Beurteilung erhobenen Daten ist für viele Beschäftigte ein sensibler Aspekt, der angesprochen werden muss. Wer ermittelt und befragt im Unternehmen? Wie werden die Inhalte dokumentiert und wer kann diese Daten danach einsehen? Die Information und der Umgang mit den Daten haben einen direkten Einfluss auf die Bereitschaft der Einzelnen, sich aktiv einzubringen. Ziel muss es sein, transparent und für alle nachvollziehbar zu informieren.

Tipp: Folgende Informationen sollten gegenüber den Mitarbeitern auf jeden Fall deutlich gemacht werden:
  • Bei der Beurteilung psychischer Belastungen handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe.
  • Die Teilnahme an Befragungen seitens der Beschäftigten ist freiwillig.
  • Ziel der Gefährungsbeurteilung ist die Verringerung von Belastungen durch die Arbeit. Es werden Tätigkeiten und Arbeitsplätze beurteilt und nicht die Personen.

 

 

Autor: Hartmann
2022-07-24