5. Hinweise zum Betrieb
In Ergänzung zu den konstruktiven und technischen Schutzmaßnahmen sind die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz nur zu gewährleisten, wenn die Maschinen auch entsprechend der Betriebsanleitung benutzt und weitere Verhaltensregeln beachtet werden:
- Benutzung nur durch unterwiesene Personen (Mindestalter 18 Jahre, Jugendliche über 16 Jahre nur unter Aufsicht) unter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstellers.
- Täglich vor Arbeitsbeginn prüfen, ob die Schutzeinrichtungen (z. B. Bottichabdeckung, Verriegelungsschalter) vorhanden sind und funktionieren.
- Bottich nicht über die Nennfüllmenge hinaus befüllen.
- Verfahrbare Knetmaschinen oder Bottiche gegen unbeabsichtigtes Wegrollen sichern.
- Bei verfahrbaren Knetmaschinen und Bottichen Fußschutz (z. B. Schuhe mit Zehenkappe) verwenden, falls die Gefahrstellen durch die Rollen nicht konstruktiv gesichert sind.
- Mehlstaubentwicklung so gering wie möglich halten, z. B. durch:
- Benutzen von Absauganlagen,
- Einhalten geringer Fallhöhen z. B. bei der Mehlentnahme aus der Silowaage den Füllschlauch nah am Kesselrand führen,
- beim Entleeren ganzer Säcke "Doppelschlitz-Methode" anwenden,
- beim Einfüllen von Vorgewogenem in Behältern/Schüsseln auf niedrige Fallhöhe achten.
Abb. 5: Absauganlage Silowaage
Maschinenbezogene Hinweise zur Minimierung der Staubentwicklung sind ggf. in der Betriebsanleitung der betreffenden Maschine enthalten.
Beim Reinigen beachten:
- Maschine vor der Reinigung am Hauptschalter ausschalten, gegen Wiedereinschalten sichern (z. B. Netzstecker ziehen).
- Betriebsanleitung des Herstellers und die entsprechende Betriebsanweisung der Reinigungsmittel beachten. Vorgesehene persönliche Schutzausrüstung benutzen.
Bei Störungen zu berücksichtigen:
- Festgestellte Mängel unverzüglich der vorgesetzten Person melden.
- Knetmaschine außer Betrieb nehmen.
- Reparaturen oder Instandsetzung nur durch hierzu beauftragte fachkundige Personen bzw. Fachfirmen durchführen lassen.
Autor: Hartmann
2017-8-27