| Anforderung/Empfehlungen | Abschnitt | ja | nein |
| Alle Theken | |||
| Die Auslagentiefe beträgt max. 600 mm, bei geteilten oder verschiebbaren Arbeitsflächen max. 750 mm. | 3.3.1 | ||
| Die Arbeitsplatte an der Bedienseite ist nicht tiefer als 300 mm. | 3.3.1 | ||
| Nach dem Thekenbelegungsplan wird schwere und häufig zu greifende Ware möglichst nah zur Bedienseite platziert. | 3.3.1 | ||
| Die Theke hat an der Bedienseite eine Fußraumtiefe von mind. 150 mm. | 3.3.1 | ||
| Die Arbeitsplatte hat einen Überstand von mind. 80 mm, damit ausreichend Beinraum vorhanden ist. | 3.3.1 | ||
| Es werden – soweit möglich – Greifhilfen wie Zangen und Gabeln verwendet. | 3.3.1 | ||
| An der Bedienseite der Theke sind keine Stützen bzw. Streben vorhanden. | 3.3.1 | ||
| Ein Anstoßen an die obere Ablage bzw. Zwangshaltung des Kopfes wird vermieden. | 3.3.1 | ||
| Die Arbeitsplatte hat abgeschrägte Kanten. | 3.3.1 | ||
| Die Theke hat Durchreichmöglichkeiten für die Warenübergabe. | 3.3.1 | ||
| Die Höhe der Arbeitsplatte liegt im Bereich von 840 bis 1100 mm. | 3.3.2 | ||
| Arbeitsflächen besitzen Halterungen bzw. Aufbewahrungen für Messer und Greifhilfen, die leicht zu reinigen sind. | 3.3.3 | ||
| Ablagemöglichkeiten für Verpackungsmittel (Tüten, Beutel, Becher usw.) stellen keine Hindernisse dar und sind leicht zu reinigen. | 3.3.3 | ||
| Thekenscheiben sind nach oben zu öffnen und gegen unbeabsichtigtes Zufallen gesichert. | 3.3.4 | ||
| Der Bedienungsgang hinter der Theke ist mind. 1000 mm breit. | 4.1 | ||
| Im Bedienungsgang sind Maschinen u. a. so aufgestellt, dass die lichte Breite mindestens 800 mm beträgt. | 4.1 | ||
| Maschinen wie z. B. Aufschnittschneidemaschinen stehen auf z. B. höhenverstellbaren Tischen. | 4.2 | ||
| Arbeitsplätze hinter der Theke sind im Winkel von 90 ° oder schräg zur Theke angeordnet. | 4.2 | ||
| Kühltheke: | |||
| Die bedienseitige Kante der Arbeitsplatte ist beheizbar. | 5.1 | ||
| Bäckereitheke: | |||
| Regale im Bedienbereich sind maximal 1800 mm hoch (oberster Regalboden) | 5.2 | ||
| Bei in den Regalen integrierten Arbeitsstationen ist ausreichend Kopffreiheit vorhanden. | 5.2 | ||
| Vor Backöfen ist ausreichend Bewegungsraum vorhanden. Es werden Hitzeschutzhandschuhe benutzt. | 5.2 | ||
| Eistheke: | |||
| Es wird ein mit der gesamten Hand zu bedienender Portionierer mit Kunststoffgriff verwendet. | 5.3 | ||
| Für den Transport der Eisbehälter steht eine geeignete Transporthilfe zur Verfügung. | 5.3 | ||
| Heißtheke: | |||
| Für den Transport der Speisebehälter steht eine geeignete Transporthilfe zur Verfügung. | 5.4 | ||
| Es werden ggf. Hitzeschutzhandschuhe benutzt. | 5.4 | ||
| Es existiert ein abgesenkter Thekenbereich zur Warenübergabe an den Kunden. | 5.4 | ||
| Imbisswagen: | |||
| Verkauf aus Fahrzeugen und Anhängern: Die Höhe des Innenraumes beträgt mindestens 2200 mm. | 5.5 | ||
| Verkauf aus Fahrzeugen und Anhängern: Bei einer Steighöhe von mehr als 500 mm sind Trittstufen vorhanden. | 5.5 |