Anhang 1: Checkliste für ergonomische Bedienungstheken


Anforderung/Empfehlungen Abschnitt ja nein
Alle Theken      
Die Auslagentiefe beträgt max. 600 mm, bei geteilten oder verschiebbaren Arbeitsflächen max. 750 mm. 3.3.1
Die Arbeitsplatte an der Bedienseite ist nicht tiefer als 300 mm. 3.3.1
Nach dem Thekenbelegungsplan wird schwere und häufig zu greifende Ware möglichst nah zur Bedienseite platziert. 3.3.1
Die Theke hat an der Bedienseite eine Fußraumtiefe von mind. 150 mm. 3.3.1
Die Arbeitsplatte hat einen Überstand von mind. 80 mm, damit ausreichend Beinraum vorhanden ist. 3.3.1
Es werden – soweit möglich – Greifhilfen wie Zangen und Gabeln verwendet. 3.3.1
An der Bedienseite der Theke sind keine Stützen bzw. Streben vorhanden. 3.3.1
Ein Anstoßen an die obere Ablage bzw. Zwangshaltung des Kopfes wird vermieden. 3.3.1
Die Arbeitsplatte hat abgeschrägte Kanten. 3.3.1
Die Theke hat Durchreichmöglichkeiten für die Warenübergabe. 3.3.1
Die Höhe der Arbeitsplatte liegt im Bereich von 840 bis 1100 mm. 3.3.2
Arbeitsflächen besitzen Halterungen bzw. Aufbewahrungen für Messer und Greifhilfen, die leicht zu reinigen sind. 3.3.3
Ablagemöglichkeiten für Verpackungsmittel (Tüten, Beutel, Becher usw.) stellen keine Hindernisse dar und sind leicht zu reinigen. 3.3.3
Thekenscheiben sind nach oben zu öffnen und gegen unbeabsichtigtes Zufallen gesichert. 3.3.4
Der Bedienungsgang hinter der Theke ist mind. 1000 mm breit. 4.1
Im Bedienungsgang sind Maschinen u. a. so aufgestellt, dass die lichte Breite mindestens 800 mm beträgt. 4.1
Maschinen wie z. B. Aufschnittschneidemaschinen stehen auf z. B. höhenverstellbaren Tischen. 4.2
Arbeitsplätze hinter der Theke sind im Winkel von 90 ° oder schräg zur Theke angeordnet. 4.2
Kühltheke:      
Die bedienseitige Kante der Arbeitsplatte ist beheizbar. 5.1
Bäckereitheke:      
Regale im Bedienbereich sind maximal 1800 mm hoch (oberster Regalboden) 5.2
Bei in den Regalen integrierten Arbeitsstationen ist ausreichend Kopffreiheit vorhanden. 5.2
Vor Backöfen ist ausreichend Bewegungsraum vorhanden. Es werden Hitzeschutzhandschuhe benutzt. 5.2
Eistheke:      
Es wird ein mit der gesamten Hand zu bedienender Portionierer mit Kunststoffgriff verwendet. 5.3
Für den Transport der Eisbehälter steht eine geeignete Transporthilfe zur Verfügung. 5.3
Heißtheke:      
Für den Transport der Speisebehälter steht eine geeignete Transporthilfe zur Verfügung. 5.4
Es werden ggf. Hitzeschutzhandschuhe benutzt. 5.4
Es existiert ein abgesenkter Thekenbereich zur Warenübergabe an den Kunden. 5.4
Imbisswagen:      
Verkauf aus Fahrzeugen und Anhängern: Die Höhe des Innenraumes beträgt mindestens 2200 mm. 5.5
Verkauf aus Fahrzeugen und Anhängern: Bei einer Steighöhe von mehr als 500 mm sind Trittstufen vorhanden. 5.5