1. Einleitung

Elektrizität ist die am weitesten verbreitete Energiequelle in Nahrungsmittel verarbeitenden Betrieben sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Elektrische Energie sorgt für Beleuchtung, Wärme, Bewegung und dafür, dass verfahrenstechnische Anlagen arbeiten. Neben dem offensichtlichen Nutzen des elektrischen Stroms müssen jedoch auch seine besonderen Gefahren betrachtet werden.

Die Auswertung der Unfälle zeigt, dass nicht nur Laien, sondern auch elektrotechnisch unterwiesenes Personal und Elektrofachkräfte Fehler bei der Einschätzung der Gefährdungssituation beim Umgang mit Elektrizität machen.

Diese Arbeitssicherheitsinformation (ASI) befasst sich mit den Gefahren, den Schutzmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom und der Ersten Hilfe bei einem Stromunfall. Weitere Themen sind die Arten von Stromunfällen, Auswahl geeigneter elektrischer Betriebsmittel, Unterweisung und die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen.

Diese ASI ist als Hilfestellung für kleine und mittelständische Betriebe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei weitergehenden Fragen sind unbedingt Fachleute, bspw. eine Elektrofachkraft zu Rate zu ziehen.

Ein Exkurs zu einem realen Unfall:

Eine Reinigungsfirma hatte den Auftrag, Vordächer einer Garageneinfahrt mit einem elektrischen Hochdruckreiniger zu säubern. Am Unfalltag regnete es in Strömen. Ein Mitarbeiter erhielt beim Umstecken des Hochdruckreinigers einen tödlichen Stromschlag. Wegen fahrlässiger Tötung mussten der Geschäftsführer und der Vorarbeiter vor Gericht.

Für das Amtsgericht waren folgende Fakten Grund für den Unfall:
  • ein bereits bestehender Defekt am Stromkabel des Hochdruckreinigers, der unfachmännisch mit einem Isolierband repariert wurde,
  • die benutzte Kabeltrommel, war nur für den Innenbereich zugelassen,
  • die Kabeltrommel war an eine Steckdose angeschlossen, die nicht mit einem RCD-Schalter (FI-Schalter) der Personenschutzklasse abgesichert war,
  • durch den starken Regen waren sämtliche stromführende Kabel und Stecker sowie die Arbeitshandschuhe durchnässt.


Der Geschäftsführer wurde verurteilt, weil
  • er sowohl für die Sicherheit und Geeignetheit der benutzten Arbeitsmittel der Firma verantwortlich war,
  • er nicht für geeignete und technisch intakte Arbeitsmittel sorgte,
  • er sich nicht darum kümmerte, dass seine Beschäftigten über die anzuwendenden Vorschriften aufgeklärt wurden (fehlende Erst- und Wiederholungsunterweisung), geschweige denn die Einhaltung dieser überprüfte.
Der Vorarbeiter wurde ebenfalls verurteilt, weil er mitverantwortlich für die Sicherheit und Geeignetheit der benutzten Gerätschaften war.
  • Er hatte seine ihm unterstellten Beschäftigten nicht auf die Gefahren beim Arbeiten mit dem elektrisch betriebenen Hochdruckreiniger hingewiesen.
  • Er hatte zugelassen, dass im Freien mit einer unzulässigen Kabeltrommel gearbeitet wurde und
  • der Hochdruckreiniger an eine Steckdose angeschlossen wurde, die nicht mit einem geeigneten RCD-Schalter abgesichert war.
  • Zudem hatte er nicht dafür gesorgt, dass der sichtbare Defekt an der Isolierung des Stromkabels des Hochdruckreinigers fachmännisch beseitigt wird.

 

Autor: Hartmann
2015-2-24