3. Schutzmaßnahmen
Die Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme unterteilt man in
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren (Basisschutz),
- Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) und
- zusätzliche Schutzmaßnahmen, bspw. RCDs.
Bei der Herstellung elektrischer Geräte und Maschinen bzw. beim Errichten elektrischer Anlagen ist darauf zu achten, dass geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Aufgabe des Betreibers ist es, dafür zu sorgen, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen während der gesamten Benutzungsdauer erhalten bleiben. Um dies sicherzustellen, sind u. a. wiederkehrende Prüfungen durchzuführen (siehe Kapitel 7).
3.1 Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz)
Die Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren zielen darauf ab, den Kontakt mit bzw. die gefährliche Annäherung an betriebsmäßig Spannung führende (aktive) Teile zu verhindern. Dies kann erreicht werden durch
- die vollständige Isolierung (Abdeckung, Umhüllung) aktiver Teile, z. B. durch Isolierung von Leitungen, Steckern, Steckdosen, Schaltern usw. (Abb. 2),
- durch verdeckten Einbau aktiver Teile z. B. von Anschlussklemmen (Abb. 3),
- Hindernisse vor bzw. Abstand von nicht isolierten aktiven Teilen wie Freileitungen oder Sammelschienen.
Räume bzw. Bereiche, bei denen ein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren nicht gegeben ist, dürfen nur von Elektrofachkräften oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen geöffnet bzw. betreten werden. |
Abb. 2: Vollständige Isolierung von Kabeln, Steckern und Steckdosen
Abb. 3: Verdeckter (fingersicherer) Einbau von Anschlussklemmen
3.2 Schutz bei indirektem Berühren (Fehlerschutz)
Die Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren dienen dem Schutz von Personen für den Fall, dass betriebsmäßig nicht aktive Teile (Gehäuse von Maschinen und Geräten, Schalt- und Steuerschränke usw.) im Fehlerfall doch unter Spannung stehen.
Je nach Anwendung kommt hierzu eine der nachfolgenden Schutzmaßnahmen in Betracht:
- Schutz durch Abschalten, z. B. mittels Überstrom-Schutzeinrichtungen (Schmelzsicherungen oder Leitungsschutzschalter auch Schutzautomaten genannt, Abb. 4) ggf. auch mit RCD (Fehlerstromschutzschalter) als Zusatzschutz.
Abb. 4: Fest eingebauter RCD (links) und Leitungsschutzschalter (rechts)
- Schutz durch Schutzisolierung, Zusatzisolierung von Geräten, ergänzend zur Basisisolierung, Schutzklasse II
Symbol Schutzklasse II
- Schutz durch Schutzkleinspannung, Geräte werden mit Wechselspannung kleiner als 50 V bzw. Gleichspannung kleiner als 120 V betrieben, so dass im Fehlerfall keine lebensgefährlichen Körperströme fließen können, Schutzklasse III
Symbol Schutzklasse III
- Schutz durch Schutztrennung, Einsatz eines kurzschlussfesten Trenntransformators zwischen dem speisenden Netz und den angeschlossenen Geräten, der Trenntransformator sorgt dafür, dass keine elektrisch leitende Verbindung mit dem Erdpotential mehr besteht. Somit kann im Falle einer Berührung mit einem der beiden Kabel auch kein Stromkreis gegenüber dem Erdpotential geschlossen werden. Dadurch wird bei Arbeiten mit einem Trenntransformator die Gefahr eines Stromschlages erheblich reduziert.
Symbol Trenntransformator
3.3 Einsatz von RCDs (Fehlerstrom-Schutzschalter)
Der Fehlerstrom-Schutzschalter (landläufig als "FI-Schutzschalter" bezeichnet) korrekt RCD (residual current device) genannt, sorgt dafür, dass bei einem Fehlerstrom der Stromkreis in wenigen Millisekunden unterbrochen wird, wenn Personen in Berührung mit einem defekten Gerät oder einer defekten Leitung kommen (Abb. 4). RCDs tragen so zur Reduzierung lebensgefährlicher Stromunfälle in Niederspannungsnetzen maßgeblich bei. Für Personenschutzzwecke werden in 230-V-Stromkreisen insbesondere RCDs mit einer Empfindlichkeit von IΔ N = 30 mA eingesetzt. Ein Einsatz von RCDs ist u. a. vorgeschrieben
- in Räumen mit Badewanne oder Dusche,
- für Steckdosen in Schwimmbädern,
- für Steckdosen im Freien,
- auf Baustellen sowie
- bei fliegenden Bauten und Wagen nach Schaustellerart.
Ein weitergehender Einsatz in anderen Bereichen ist jedoch, sofern technisch möglich, grundsätzlich empfehlenswert.
Ab 01.02.2009 sind RCDs für alle Steckdosen-Stromkreise (inklusive 16A-CEE-Steckdosen)in Neubauten einzusetzen.
Das Nachrüsten eines RCD-Schalters ist, sofern es sich nicht um eine Zwei-Leiter-Installation oder eine sog. "klassische Nullung" handelt, für eine Elektrofachkraft mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich.
RCDs sind meist fest in Elektroverteilern verbaut. Sie können jedoch auch in Steckern, Steckdosen, Kabeltrommeln, Zwischensteckern u. ä. verbaut sein. Auch hier bietet der RCD im Fall einer Zwei-Leiter-Installation oder einer "klassischen Nullung" keine Schutzwirkung.