Die richtige Hilfe direkt nach einem Stromunfall, bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, hat erheblichen Einfluss auf die Unfallfolgen oder kann sogar für das Überleben entscheidend sein.
Ersthelfer beim Stromunfall müssen zu allererst den Selbstschutz beachten, d. h. in jedem Fall erst für die Stromunterbrechung sorgen! Dabei muss der über den Menschen fließende Strom unterbrochen werden. In Niederspannungsanlagen (bis 1000 V) erfolgt eine Unterbrechung des Stromkreises durch Abschalten, Ziehen des Netzsteckers oder Herausnehmen der Sicherung. Kann der Stromkreis so nicht unterbrochen werden, ist die verunglückte Person durch einen nicht leitenden Gegenstand, z. B. Holz- oder Kunststoffgegenstand, von den unter Spannung stehenden Teilen zu trennen. Dabei muss der Helfenden darauf achten, dass er auf einem isolierenden Untergrund steht und keine weiteren Gegenstände berührt.
In Hochspannungsanlagen (über 1000 V) darf der Stromkreis nur von einer Elektrofachkraft (autorisierte Elektrofachkraft) abgeschaltet werden. Beim Absetzen des Notrufes ist auf einen "Hochspannungsunfall" hinzuweisen.
Als nächstes muss ein Notruf abgesetzt werden.
Nun kann mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen begonnen werden.
Bei Bewusstlosigkeit: die verletzte Person in die stabile Seitenlage bringen. Sie ist auch dann erforderlich, wenn Atmung und Puls nach dem Unfall in Ordnung sind.
Damit die Atemwege frei sind, müssen Blut und andere Verunreinigungen sowie Zahnprothesen vorsichtig aus der Mundhöhle entfernt werden.
Bei Atemstillstand und/oder Herzkreislaufstillstand sofort Wiederbelebung beginnen:
Sofern verfügbar, sollten die Helfenden zusätzlich einen automatisierten externen Defibrillator (AED) holen lassen. Denn das Herzkammerflimmern ist beim Stromunfall eine der häufigsten Ursachen für einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Die Defibrillation ist die wirksamste Maßnahme gegen das Kammerflimmern und kann frühzeitig mit einem automatisierten externen Defibrillator (AED) durchgeführt werden. Hierbei wird vom Gerät der Rhythmus des Herzens ermittelt. Bei Vorliegen eines Kammerflimmerns wird die Aufforderung zum Auslösen eines Elektroschocks gegeben. Liegt kein Kammerflimmern vor, wird die Aufforderung zur weiteren Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) gegeben. Ausführliche Informationen zum Gebrauch eines AED können der Bedienungsanleitung des Herstellers bzw. der DGUV Information 204-010 "Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe" entnommen werden.
Jeder Beschäftigte im Betrieb muss regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen (nicht nur Stromunfälle) unterwiesen werden.
Eines gilt immer: jede Person, die Berührung mit elektrischem Strom hatte, soll – auch wenn scheinbar keine Verletzung zu erkennen ist – immer zur ärztlichen Kontrolle gebracht werden. |
In der Regel ist eine Überwachung der Herzfunktion für 24 Stunden notwendig, um das Risiko plötzlicher, unter Umständen tödlich verlaufender Herzrhythmus-Störungen auszuschließen.
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