2. Begriffsbestimmungen

Treppe

ist ein Bauteil aus mindestens einem Treppenlauf.

Treppenlauf

ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.

Lauflinie

ist die gedachte Linie, welche den üblichen Weg (Gang) der Benutzer einer Treppe angibt.

Treppenpodest

ist der Treppenabsatz am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes, meist Teil der Geschossdecke.

Steigung

ist das lotrechte Maß von der Trittfläche einer Stufe zur Trittfläche der folgenden Stufe (Steigung = s), s. Abb.  1.

Auftritt

ist das waagerechte Maß von der Vorderkante einer Treppenstufe bis zur Vorderkante der folgenden Treppenstufe in die Laufrichtung gemessen (Auftritt = a), s. Abb.  1.

Steigungsverhältnis

ist das Verhältnis von Steigung zu Auftritt; dieser Quotient ist ein Maß für die Neigung der Treppe.


Abbildung: Bezeichnung von Treppenteilen

Abb. 1: Bezeichnung von Treppenteilen

 

Autor: Hartmann
2018-6-12