Unfälle auf innerbetrieblichen Verkehrswegen stellen nach wie vor einen erheblichen Teil der meldepflichtigen Arbeitsunfälle dar. Die Sturzunfälle auf Treppen bilden dabei einen besonderen Schwerpunkt.
Die Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften weist jährlich ca. 45.000 meldepflichtige Unfälle an oder auf Treppen aus. Davon führen ca. 900 Unfälle zu bleibenden Körperschäden. Pro Jahr bezahlen circa zehn Versicherte durch einen Treppensturz mit dem Leben.
In diesen Zahlen sind die nicht meldepflichtigen Unfälle noch gar nicht erhalten, ganz zu schweigen von den nicht mitgezählten "Beinahe-Unfällen".
Aufgrund der vorgenannten Zahlen und Schwere der Verletzungen ist es unbedingt erforderlich, der unfallsicheren Gestaltung und Instandhaltung von Treppen eine große Aufmerksamkeit zu schenken. Sie zeigen deutlich, dass in dem Bemühen, die nachstehenden Sicherheitsanforderungen an Treppen zu erfüllen, nicht nachgelassen werden darf.
Bei Untersuchungen von Sturzunfällen wurden folgende Ursachen ermittelt:
Die Mehrzahl der Treppenunfälle ereignen sich beim Abwärtsgehen durch Abrutschen von der Stufenkante.