Abb. 13: Nassbelasteter Barfußbereich in einem Hallenbad
Bodenflächen, die in Einrichtungen wie Schwimmbädern, Sportstätten, Krankenhäusern, Kurheimen und Sanatorien barfuß begangen werden, nennt man nassbelastete Barfußbereiche.
Für solche Barfußbereiche gelten besondere Anforderungen. So müssen Böden in Barfußbereichen auch dann noch ausreichende Rutschhemmung aufweisen, wenn sie mit Wasser, Seife und Ähnlichem beaufschlagt sind. Das Fliesenmaterial muss den in diesen Bereichen auftretenden physikalischen und chemischen Beanspruchungen standhalten. Die Beläge müssen säure-, lauge- und frostbeständig sein, Temperaturwechseln standhalten und zusätzlich stoßfest und ritzhart sein. Die Oberflächen sind eben, feinrau oder mäßig profiliert.
Auch Bodenbeläge für Barfußbereiche sind je nach Einsatzbereich Bewertungsgruppen (hier A, B und C) zugeordnet (Tabelle 4).
Abb. 14: Nassbelasteter Fußboden im Bereich einer Umkleide
Tabelle 4: Bewertungsgruppen für nassbelastete Barfußbereiche aus DGUV Information 207-006
Bewertungsgruppen im Barfußbereich | ||
A | B | C |
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Viele Fliesenhersteller bieten Fliesen für den nassbelasteten Barfußbereich nach den genannten Bewertungsgruppen an.
Die Säurefliesner-Vereinigung e. V. (SFV) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen die Liste "NB – Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen".
Darüber hinaus erteilen die Hersteller Auskünfte über die Zuordnung ihrer Bodenbeläge zu den einzelnen Bewertungsgruppen.
Bei Hotelschwimmbädern haben sich Klinker und andere kleinformatige unglasierte Fliesen bewährt.