Neben stationären, ortsfest installierten Getränkeschankanlagen gibt es auch Anlagen, die mobil an wechselnden Betriebsstätten aufgestellt und betrieben werden.
Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Systemen:
Verwendungsfertige Getränkeschankanlagen
Dies sind Anlagen mit eingebautem Druckminderer. Der aus dem Gerät herausführende CO2-Hochdruckschlauch wird vor Ort direkt an die Druckgasflasche angeschlossen.
Abb. 11: Angeschlossene verwendungsfertige Getränkeschankanlage
Nicht verwendungsfertige Getränkeschankanlagen
Solche Anlagen werden vor Ort zusammengebaut. Nach Ende des Betriebes werden sie abgebaut und in einzelne Komponenten zerlegt (z. B. Druckminderer, Gas- und Getränkeschläuche und Zapfköpfe, Abb. 12).
Abb. 12: Nicht verwendungsfertige Getränkeschankanlage
Fahrbare fest installierte Getränkeschankanlagen
Das sind Anlagen, die in Schankwagen (Ausschankwagen) fertig montiert und fest eingebaut sind (Abb. 13).
Abb. 13: Ausschankwagen mit begehbarem Kühlraum und integrierter Getränkeschankanlage
Tragbare Getränkeschankanlagen
Diese Anlagen werden von einer Person z. B. auf dem Rücken getragen. Derartige "Rucksackanlagen" sind fertig montiert und mit Druckgasversorgung, Druckminderer und Getränkebehälter ausgestattet.
Hinweis:
Personen, die ein Fest betreiben (z. B. Vereinsvorstand), können im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften Unternehmer und auch Arbeitgeber sein. Sie sind dann u. a. dafür verantwortlich, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, dass geeignete Maßnahmen zum Personenschutz veranlasst werden sowie die erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden.
Generell sind auch bei mobilen Getränkeschankanlagen alle zuvor genannten Schutzmaßnahmen einzuhalten. Folgende Hinweise müssen bei mobilen Getränkeschankanlagen besonders beachtet werden:
Beispielhafte Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ausschankwagen mit begehbaren Kühlräumen und integrierten Getränkeschankanlagen:
Bei Einhaltung der oben genannten Schutzmaßnahmen ist in der Regel ein sicheres Betreiben – bei vertretbarem Restrisiko – gewährleistet. Im Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung können jedoch weitere bzw. andere konkrete Maßnahmen erforderlich sein.
a) Verwendungsfertige Getränkeschankanlage
Bei der Nutzung einer verwendungsfertigen Getränkeschankanlage ist eine Aufstellungsprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person grundsätzlich nicht erforderlich. Es sind jedoch eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung vor Ort durch eine hierfür geeignete, unterwiesene und beauftragte Person durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfungen ist zu bescheinigen, am Betriebsort aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.
b) Nicht verwendungsfertige Getränkeschankanlagen
Die Aufstellungsprüfung ist von einer zur Prüfung befähigten Person durchzuführen. Besonderheit: Alternativ darf die Prüfung am Betriebsort auch durch eine hierfür geeignete und unterwiesene Person durchgeführt werden, wenn
Das Ergebnis der Prüfungen ist zu bescheinigen, am Betriebsort aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Eine Muster-Bescheinigung für Aufstellungsprüfungen ist unter www.bgn.de, Wissen Kompakt "Getränkeschankanlagen", verfügbar (Shortlink 566).
c) Fahrbare fest installierte Anlagen in Ausschankwagen und tragbare Getränkeschankanlagen
Solche Anlagen sind wie fest installierte Getränkeschankanlagen zu beurteilen. Eine erneute Prüfung an jedem neuen Standort ist nicht erforderlich. Hinweise zur Prüfung mobiler Getränkeschankanlagen vor Inbetriebnahme sowie zu wiederkehrenden Prüfungen sind dem Kapitel Prüfungen zu entnehmen.