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11. Besonderheiten bei mobilen Getränkeschankanlagen

11.1 Allgemeines

Neben stationären, ortsfest installierten Getränkeschankanlagen gibt es auch Anlagen, die mobil an wechselnden Betriebsstätten aufgestellt und betrieben werden.

Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Systemen:

Verwendungsfertige Getränkeschankanlagen

Dies sind Anlagen mit eingebautem Druckminderer. Der aus dem Gerät herausführende CO2-Hochdruckschlauch wird vor Ort direkt an die Druckgasflasche angeschlossen.

Abb. 11: Angeschlossene verwendungsfertige Getränkeschankanlage

Abb. 11: Angeschlossene verwendungsfertige Getränkeschankanlage

Nicht verwendungsfertige Getränkeschankanlagen

Solche Anlagen werden vor Ort zusammengebaut. Nach Ende des Betriebes werden sie abgebaut und in einzelne Komponenten zerlegt (z. B. Druckminderer, Gas- und Getränkeschläuche und Zapfköpfe, Abb. 12).

Abb. 12: Nicht verwendungsfertige Getränkeschankanlage

Abb. 12: Nicht verwendungsfertige Getränkeschankanlage

Fahrbare fest installierte Getränkeschankanlagen

Das sind Anlagen, die in Schankwagen (Ausschankwagen) fertig montiert und fest eingebaut sind (Abb. 13).

Abb. 13: Ausschankwagen mit begehbarem Kühlraum und integrierter Getränkeschankanlagen

Abb. 13: Ausschankwagen mit begehbarem Kühlraum und integrierter Getränkeschankanlage

Tragbare Getränkeschankanlagen

Diese Anlagen werden von einer Person z. B. auf dem Rücken getragen. Derartige "Rucksackanlagen" sind fertig montiert und mit Druckgasversorgung, Druckminderer und Getränkebehälter ausgestattet.

Hinweis:

Personen, die ein Fest betreiben (z. B. Vereinsvorstand), können im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften Unternehmer und auch Arbeitgeber sein. Sie sind dann u. a. dafür verantwortlich, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, dass geeignete Maßnahmen zum Personenschutz veranlasst werden sowie die erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden.

 

11.2 Schutzmaßnahmen

Generell sind auch bei mobilen Getränkeschankanlagen alle zuvor genannten Schutzmaßnahmen einzuhalten. Folgende Hinweise müssen bei mobilen Getränkeschankanlagen besonders beachtet werden:

  • Die Druckgasflaschen sind gegen hohe Temperaturen zu schützen, immer stehend anzuschließen und gegen Umfallen zu sichern.
  • Gasleitungen sind gegen mechanische Beschädigungen geschützt zu verlegen und dürfen keine Schäden aufweisen.

Beispielhafte Schutzmaßnahmen beim Betreiben von Ausschankwagen mit begehbaren Kühlräumen und integrierten Getränkeschankanlagen:

  • die Anweisung (Anhang 3) ist vor Ort vorhanden,
  • die Unterweisung der Beschäftigten ist durchgeführt,
  • eine besonders unterwiesene Person ist anwesend (Person, die im sicheren Umgang mit der Gasversorgungsanlage besonders eingewiesen wurde),
  • Warnzeichen mit entsprechender Aufschrift (Abb. 3, 6a, 6b) sind an der Kühlraumtür angebracht,
  • Sichtkontrolle auf Mängel (z. B. Gasversorgungsanlage, lösbare Verbindungen), werden regelmäßig arbeitstäglich vor Ausschankbeginn durchgeführt,
  • vor längerem Stillstand der Anlage (z. B. über Nacht) werden die Flaschenventile geschlossen,
  • nach längerem Stillstand der Anlage oder bei Unregelmäßigkeiten an der Gasversorgung (z. B. hohe bzw. schnelle Druckverluste, Zischgeräusche) ist vor dem Betreten des begehbaren Kühlraumes die Tür mindestens 3 Minuten offen stehen zu lassen. Ein Betreten des Gefahrenbereichs muss verhindert werden.

Bei Einhaltung der oben genannten Schutzmaßnahmen ist in der Regel ein sicheres Betreiben – bei vertretbarem Restrisiko – gewährleistet. Im Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung können jedoch weitere bzw. andere konkrete Maßnahmen erforderlich sein.

 

11.3 Aufstellungsprüfungen

a) Verwendungsfertige Getränkeschankanlage

Bei der Nutzung einer verwendungsfertigen Getränkeschankanlage ist eine Aufstellungsprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person grundsätzlich nicht erforderlich. Es sind jedoch eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung vor Ort durch eine hierfür geeignete, unterwiesene und beauftragte Person durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfungen ist zu bescheinigen, am Betriebsort aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

b) Nicht verwendungsfertige Getränkeschankanlagen

Die Aufstellungsprüfung ist von einer zur Prüfung befähigten Person durchzuführen. Besonderheit: Alternativ darf die Prüfung am Betriebsort auch durch eine hierfür geeignete und unterwiesene Person durchgeführt werden, wenn

  • die unterwiesene Person schriftlich vom Arbeitgeber dazu beauftragt ist,
  • der Prüfumfang schriftlich festgelegt ist (z. B. in einer Checkliste, Homepage mit Shortlink 566),
  • die Getränkeschankanlage nur oberirdisch im Freien oder in gut belüfteten Räumen (auch z. B. Zelte) betrieben werden soll,
  • über die letzte Prüfung durch eine befähigte Person ein Prüfnachweis am Betriebsort vorhanden ist. Der Nachweis muss sich auf die sicherheitstechnisch relevanten Bauteile wie z. B. Druckminderer, Sicherheitsventil etc. beziehen.

Das Ergebnis der Prüfungen ist zu bescheinigen, am Betriebsort aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Eine Muster-Bescheinigung für Aufstellungsprüfungen ist unter www.bgn.de, Wissen Kompakt "Getränkeschankanlagen", verfügbar (Shortlink 566).

c) Fahrbare fest installierte Anlagen in Ausschankwagen und tragbare Getränkeschankanlagen

Solche Anlagen sind wie fest installierte Getränkeschankanlagen zu beurteilen. Eine erneute Prüfung an jedem neuen Standort ist nicht erforderlich. Hinweise zur Prüfung mobiler Getränkeschankanlagen vor Inbetriebnahme sowie zu wiederkehrenden Prüfungen sind dem Kapitel Prüfungen zu entnehmen.

 

 

Autor: Hartmann
2020-11-19