6. Persönliche Schutzausrüstung beim Schneiden

Bei Ausbein- und Auslösearbeiten (Abb. 12) oder beim Zerlegen von Fleisch und Öffnen von Austern (Abb. 13) besteht die Gefahr, dass das Messer vom Schneidgut abrutscht und es zu Schnitt- und Stichverletzungen kommt. Daher ist bei diesen Arbeiten persönliche Schutzausrüstung, wie z. B. Stechschutzhandschuhe und ggf. Stechschutzschürze zu tragen. Bei Tournier-Arbeiten schützt ein geeigneter Daumenschutz (Abb. 14) vor Verletzungen.

Abb. 12: Ausbeinarbeit mit Stichschutzhandschuh an der nicht messerführenden Hand.

Abb. 12: Ausbeinarbeit mit Stichschutzhandschuh an der nicht messerführenden Hand.

Abb. 13: Öffnen von Austern mit einem Austernmesser.

Abb. 13: Öffnen von Austern mit einem Austernmesser.

Abb. 14: Tounier-Arbeit mit Daumenschutz.

Abb. 14: Tounier-Arbeit mit Daumenschutz.

 

Autor: Hartmann
2022-09-20