Der AGW ist ein Schichtmittelwert und geht von täglich achtstündiger Exposition an fünf Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit aus.
Der Arbeitsplatzgrenzwert darf im Schichtmittel nicht überschritten werden. Für CO2 beträgt er derzeit
5.000 ppm = 0,5 Vol.-%.
CO2 hat einen Überschreitungsfaktor von zwei bezüglich des Arbeitsplatzgrenzwertes, der in keiner 15-Minuten-Periode im Mittel überschritten werden darf.
Innerhalb einer Schicht sind insgesamt vier Kurzzeitwertphasen zulässig.
Der Kurzzeitwert beträgt derzeit
10.000 ppm = 1 Vol.-%.