Diese Arbeitssicherheitsinformation (ASI) gilt für die Verwendung von Kieselgur als Filterhilfsmittel bei der Getränkefiltration. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf kleine und mittelständische Betriebe. In diesen wird Kieselgur üblicherweise als Sackware bezogen und von Hand dem zu filtrierenden Getränk zugegeben.
In Großbetrieben wird Kieselgur in weit größerer Menge gebraucht. Sie wird dort in Big-Bags oder Silos bevorratet und automatisiert zugeführt. Es handelt dabei um vorwiegend geschlossene Verfahren, bei denen üblicherweise nicht von einer Exposition von Kieselgur-Stäuben auszugehen ist. Diese Verfahren sind nicht Gegenstand dieser Handlungsanleitung.
Zweck dieser ASI ist es, die Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen und die Schutzziele der Technischen Regel für quarzhaltige Stäube (TRGS 559) einzuhalten. Die Handlungshilfe informiert über die bei der Verwendung typischerweise auftretenden Gefährdungen durch Kieselgurstaub und zeigt Maßnahmen zur Staubreduzierung. Dadurch kann eine Minimierung der Exposition bei Tätigkeiten mit Kieselgur erreicht werden.
Mit dieser Handlungshilfe sind die Betriebe in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung festzulegen.