1. Einleitung

Reizende und ätzende Stoffe reagieren sehr aggressiv. Durch Hautkontakt, Augenkontakt oder Verschlucken sowie durch das Einatmen von Gasen, Dämpfen und Aerosolen können Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Ätzende Stoffe führen schnell zu tiefen Gewebezerstörungen und schweren, bleibenden Schäden. Das Ausmaß des Gewebeschadens ist abhängig von den chemischen Eigenschaften eines Stoffes, der einwirkenden Stoffmenge und -konzentration und der Dauer der Einwirkung.

Als ätzend sind Stoffe und Gemische einzustufen, wenn sie das Hautgewebe zerstören können.

Stoffe und Gemische sind als reizend einzustufen, wenn sie bei Einwirkung auf die Haut Entzündungen hervorrufen.

Ätzende Stoffe und Gemische sind mit dem Piktogramm "Ätzwirkung" gekennzeichnet (Abb. 1). Auch Substanzen, die gegenüber Metallen korrosiv sein können, werden mit diesem Piktogramm versehen. Reizende Stoffe und Gemische tragen zur Kennzeichnung das Piktogramm "Ausrufezeichen", sofern nicht schwerwiegendere Gefahren im Vordergrund stehen (z. B. Piktogramme "Totenkopf mit gekreuzten Knochen" für giftige Stoffe).

Abb. 1: Piktogramme nach GHS
(Global harmonisiertes System zur Chemikalienkennzeichnung)
ätzend, GHS
Ätzwirkung
reizend, GHS
Ausrufezeichen

 

Autor: Hartmann
2015-2-25