Lärm ist in allen Bereichen des täglichen Lebens präsent. Straßenlärm, Lärm durch die Nachbarschaft, Lärm am Arbeitsplatz – diesen Einflüssen sind wir fast permanent ausgesetzt.
Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) ist trotz aller Präventionsmaßnahmen eine der am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten. Es ist jedoch auch eine Berufskrankheit, die mit geeigneten Maßnahmen relativ einfach verhindert werden kann. Dazu gehört neben Lärmminderungsmaßnahmen und regelmäßiger arbeitsmedizinischer Vorsorge auch das Tragen von Gehörschutz. Technische und geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen wirken für alle Beschäftigten und erreichen dadurch die weitestgehende Schutzwirkung.
Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind, sind persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Gehörschutz anzuwenden. |