2. Gefährdungsbeurteilung

Zum Schutz der Beschäftigten ermittelt das Unternehmen alle Gefährdungen am Arbeitsplatz und dokumentiert das Ergebnis. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist zu ermitteln, ob die dort genannten Auslösewerte überschritten und deshalb Maßnahmen zu ergreifen sind. In Bezug auf den Gehörschutz sind das folgende:


*Was bedeuten dB(A) und dB(C)?

Für die Ausführungen in dieser Arbeitssicherheitsinformation (ASI) kann man vereinfacht davon ausgehen, dass es sich bei den dB(A)-Werten um Mittelwerte und bei den dB(C)-Werten um Spitzenwerte einer Schallpegelmessung am Arbeitsplatz handelt. Näheres zur Messung und Bewertung von dB(A)- und dB(C)-Werten ist in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zu erfahren.