1. Einleitung

Mit diesem Leitfaden wurde eine speziell auf kleine Backbetriebe zugeschnittene Hilfestellung entwickelt, um dem Betrieb die Erstellung des Explosionsschutzdokuments zu erleichtern. Die Checklisten und Tabellen im Leitfaden Explosionsschutzdokument für handwerkliche und kleine Backbetriebe können als Vorlagen für das Explosionsschutzdokument dienen.

In vielen Backbetrieben sind brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube anzutreffen, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Eine wirksame Zündquelle kann diese zur Explosion bringen. Demnach sind Explosionsgefährdungen durch Mehl- bzw. Getreidestaub, Gase (z. B. Flüssiggas) oder brennbare Flüssigkeiten (z. B. Backtrennmittel) unter bestimmten Umständen vorhanden.

Explosionen können Menschen gefährden und zu hohen Sachschäden führen. Sachschäden, Produktionsausfälle und Imageverlust können besonders für kleine und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein.

Die Anforderungen zum betrieblichen Explosionsschutz werden sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), als auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.

Unternehmer (auch ohne Beschäftigte), in deren Betrieben gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt, müssen die entsprechenden Gefährdungen beurteilen und dies im Explosionsschutzdokument dokumentieren.
Anlagen mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sind nach BetrSichV überwachungsbedürftige Anlagen, die vor Inbetriebsnahme und wiederkehrend auf Explosionssicherheit durch eine zur Prüfung befähigte Person zu prüfen sind

Dieses Dokument ist bei Änderungen am Arbeitsort bzw. des Arbeitsprozesses so zu aktualisieren, dass es den veränderten Gegebenheiten Rechnung trägt. Das Explosionsschutzdokument muss jederzeit verfügbar sein.

Mit dem Explosionsschutzdokument hat der Betrieb nachzuweisen,

Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:

In den Anlagen zum Explosionsschutzdokument werden Dokumente des Betriebes, die für den Explosionsschutz relevant sind, abgelegt.



Autor: Hartmann
2023-5-26