Für brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel sind die Zonen wie folgt definiert:
Zone 0
ist ein Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 1
ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
Zone 2
ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
Für brennbare Stäube sind die Zonen wie folgt definiert:
Zone 20
ist ein Bereich, in dem eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.Zone 21
ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.
Zone 22
ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.
Dies ist der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden. An- und Abfahren, Probenahme und Reinigen gehören zum Normalbetrieb.
Störungen, die Instandsetzung oder Abschaltung erfordern, gehören grundsätzlich nicht zum Normalbetrieb!
Ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben. Explosionsfähige Atmosphäre liegt nur dann vor, wenn die untere Explosionsgrenze (UEG) überschritten und die obere Explosionsgrenze (OEG) unterschritten ist. Die UEG bzw. die OEG sind stoffspezifische Kenngrößen, die experimentell bestimmt werden können. Bei Stäuben wird die OEG im Allgemeinen nicht bestimmt.
Eine explosionsfähige Atmosphäre ist dann gefährlich, wenn sie in gefahrdrohender Menge auftritt. Eine explosionsfähige Atmosphäre, die in solchen Mengen (gefahrdrohende Mengen) auftreten kann, dass besondere Schutzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten erforderlich werden, gilt als gefahrdrohend.
Eine explosionsfähige Atmosphäre, die nicht in solchen Mengen zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt nicht als explosionsgefährdeter Bereich und führt damit nicht zu einer Zone.
Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen von brennbarem Staub sind wie jede andere Ursache, die zur Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre führen kann, zu berücksichtigen. Die Beseitigung von Schichten, Ablagerungen und Aufhäufungen (Reinhaltung einer Anlage) ist eine sicherheitstechnisch bedeutsame Maßnahme bei der Realisierung des Explosionsschutzkonzeptes und wirkt sich vorteilhaft bei der Zoneneinteilung aus.
Die Zone ergibt sich aus der Dauer und der Häufigkeit des Auftretens der explosionsfähigen Atmosphäre. Diese tritt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf, die sich in den folgenden Begriffen ausdrückt. Die Erklärungen dieser Begriffe geben nur orientierende Anhaltspunkte an:
Zone 0, 20 ist nur im Inneren von Behältern, Rohrleitungen, Apparaturen usw. anzutreffen.
Zu Zone 1 können u. a. gehören die nähere Umgebung der Zone 0 (für Bäckereien üblicherweise nicht relevant).
Zu Zone 2 können u. a. gehören die nähere Umgebung der Zone 1 (z. B. im Flaschenschrank für Flüssiggasanlagen (Mehrflaschenanlagen)).
Zu Zone 21 können u. a. Bereiche in der unmittelbaren Umgebung von z. B. Produktentnahme oder Füllstationen sowie das Innere von Silos gehören.
Zu Zone 22 gehören auch Bereiche in der Umgebung Staub enthaltender Apparaturen, wenn Staub nur in nicht explosionsfähiger Konzentration austritt und sich längerfristig Staubablagerungen bilden, die kurzzeitig zu gefährlichen explosionsfähigen Staub-/Luftgemischen aufgewirbelt werden können.