Die nachstehende Arbeitssicherheitsinformation (ASI) wurde unter Zuhilfenahme von Unterlagen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, des Bundesverbandes der Unfallkassen, der Polizeibehörden und des Bundeskriminalamtes sowie weiterer Verbände und Institutionen erarbeitet.
Nach Gewalt- und Extremereignissen, die sich im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen, können bei den Betroffenen seelische Probleme wie bspw. Angstzustände und Schlafstörungen auftreten. Das kann zu vorübergehenden, aber auch zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen. Das ist nicht nur für die Betroffenen nachteilig. So können bspw. resultierende Ausfallszeiten und Betriebsstörungen das Unternehmensergebnis spürbar negativ beeinflussen.
Diese ASI gibt Hinweise zur Vorbeugung von Raubüberfällen und Gewalt. Darüber hinaus beinhaltet sie Hilfestellung zur Minimierung der möglichen Folgen eines Gewalt- und Extremereignisses.
Das beinhaltet auch die Anleitung wie sich die Beschäftigten sowohl während als auch nach einer Gewalttat verhalten müssen.
Die Themen Stress, Mobbing, Stalking, Betriebsklima und Gewalt unter Kollegen werden in dieser ASI nicht behandelt. Ebenso wird nicht auf Präventions- und Verhaltensmaßnahmen bei Großschadensereignissen und Attentaten eingegangen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass im Fall von Großschadensereignissen bzw. Attentate (Bombendrohung, Geiselnahme, Amoklauf etc.) ein funktionierendes Notfallmanagement essentiell ist. Hierzu gehören insbesondere die Festlegung von Verantwortlichkeiten im Betrieb, die Erstellung von Notfallplänen und eine funktionierende interne und externe Kommunikation.
Eine kostenneutrale Beratung erhalten alle BGN-Mitgliedsbetriebe bei ihrer Berufsgenossenschaft (siehe zuständige Aufsichtsperson unter www.bgn.de) und bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizei (siehe www.polizei-beratung.de sowie Broschüre "Schlechte Geschäfte für Einbrecher").
Besonders wichtig ist die Durchführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen! |