Nach unverzüglicher Meldung eines Gewalt- bzw. Extremereignisses (Anhang 5) kann den betroffenen Personen zur Vermeidung dauerhafter seelischer Schäden schnelle Hilfe geleistet werden.
So hilft die BGN:
Mehr Material zum Thema, Unterweisungshilfen, Infoblätter, Formulare und weitere Medien gibt es auf www.bgn.de, shortlink 1631. |