1. Einleitung

Jeder dritte Arbeitsunfall, der der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe angezeigt wird, ist ein Sturzunfall.

Dabei handelt es sich hauptsächlich um Stürze auf ebenem Boden, auf Treppen oder von Leitern und Tritten. Oftmals werden Sturzunfälle durch ungeeignetes Schuhwerk begünstigt. Schwere Folgeschäden – leider auch tödliche Verletzungen – lassen erkennen, wie wichtig die Unfallverhütungsmaßnahmen auf diesem Gebiet sind.

Vielfach wird Ungeschicklichkeit, Unachtsamkeit oder Leichtsinn als Grund für einen Sturz in den Unfallanzeigen angegeben. Bei genauerer Ermittlung der Unfallursachen kommt man jedoch oft zu dem Ergebnis, dass mehrere Faktoren für den Sturz verantwortlich sind. Dies bedeutet, dass bei rechtzeitigem Erkennen und Beseitigen dieser Faktoren/Mängel, Schmerz, persönliches Leid, Ärger und finanzieller Verlust vermieden werden könnte.

 

 

2021-11-15