Tödliche Falle Mostbehälter

Gefahr durch Kohlendioxid unterschätzt: Für Auszubildenden und Chef kam jede Hilfe zu spät

aus Akzente 10

Mostbehälter

Dass das beim Gärungsprozess entstehende Kohlendioxid (CO2) sehr gefährlich ist, ist im Allgemeinen bekannt. Doch wenn es bei der eigenen Tätigkeit konkret wird, stellt sich oft heraus, dass Wissen und Bewusstsein für die Gefahren nicht mehr eindeutig klar sind. Und so wird die Gefährlichkeit von CO2 immer wieder unterschätzt. Bei nachfolgendem CO2-Unfall verunglückten zwei Menschen tödlich.

Ein Auszubildender, neu im Betrieb, sollte einen Mostbehälter reinigen. Der Chef wusste natürlich um die Gefahr durch Kohlendioxid – im Allgemeinen. Im Konkreten nahm er die Gefahr jedoch nicht so ernst. Der junge Mann stieg in den Behälter ein. Obwohl es sich nur um einen Mischbehälter handelte, hatte sich darin CO2 in erhöhter Konzentration angesammelt. Und dann kam es, wie es kommen musste: Der Auszubildende konnte den Behälter nicht mehr verlassen. Er war aufgrund der erhöhten CO2-Konzentration in der Atemluft bewusstlos zusammengebrochen. Bei entsprechender Konzentration (siehe Kasten) genügen wenige Atemzüge, bis man bewusstlos wird und Atemstillstand eintritt.

Der Chef hatte sich, nachdem er dem Auszubildenden den Reinigungsauftrag erteilt hatte, mit anderen Arbeiten befasst. Als er einige Zeit später nach dem Auszubildenden schaute, sah er ihn reglos auf dem Behälterboden liegen. Und obwohl er die Gefahr von CO2 kannte, stieg der Mann trotzdem in den Behälter ein, um den jungen Mann zu retten. Wieder kam es, wie es kommen musste: Auch der Chef konnte den Behälter nicht mehr verlassen, weil er darin das Bewusstsein verlor. Als er geraume Zeit überfällig war, suchten Nachbarn nach ihm. Sie fanden die beiden leblos im Behälter liegenden Männer. Und sie taten jetzt das Richtige: Sie stiegen nicht in den Behälter ein. Sofort alarmierten sie Feuerwehr und Notarzt. Feuerwehrmänner schnitten den Behälter auf und konnten die beiden Männer nur noch tot bergen.

Zwingend notwendig: die Gefährdungsbeurteilung
Was wurde im Betrieb versäumt, dass ein solcher Unfall geschehen konnte? Weil keine schriftliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für die Reinigungsarbeiten in Mostbehältern vorliegt, lässt sich ihre Durchführung nicht nachweisen. Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Maßnahmen hätten bedeutet, vor dem Einstieg in den Behälter zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch CO2 besteht.

Wie lässt sich diese Gefährdung sicher ermitteln? Jeder Winzer kann von der Kerze im Keller erzählen, die als Indikator für genügend Sauerstoff herhalten muss. Verlässliche Ergebnisse liefert aber nur die Freimessung mit einem Gasspürgerät. Damit lässt sich die Konzentration schädlicher Gase in der Atemluft genau feststellen. Wird eine gefahrdrohende Konzentration von Gärgasen gemessen, muss sie durch Lüftungsmaßnahmen abgesenkt werden.

Daneben können bei Arbeiten in Behältern noch andere Gefährdungen auftreten, u. a. durch enge Zugangsöffnungen, elektrischen Strom, heiße oder kalte Medien, auf die hier nicht eingegangen wird. Alle durch die Gefährdungsbeurteilung festgestellten erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für das Arbeiten in Behältern müssen in einem Erlaubnisschein festgelegt sein. Für wiederkehrende gleichartige Arbeitsbedingungen ist dies auch in einer Betriebsanweisung möglich.

Tödliche Gefahr
Tödliche Gefahr CO2
  • CO2 ist farb- und geruchlos und schwerer als Luft.
  • CO2 besitzt eine toxische Wirkung, die auch bei Anwesenheit von ausreichendem Sauerstoff zu Gesundheitsstörungen bis hin zum Tod führen kann.
  • Bei CO2-Konzentrationen
von 2–4 Vol.-%: beschleunigte Atmung
von 8–10 Vol.-% und höher: Krämpfe, schnelle Bewusstlosigkeit und Tod

Richtig auf den CO2-Notfall vorbereitet sein
Maßnahmen festlegen heißt im konkreten Fall auch, sich Gedanken für den Notfall zu machen: die Rettung Verunglückter aus dem Behälter. Notfall- und Rettungsmaßnahmen sind allerdings kein Ersatz für fehlende oder unzureichende Arbeitsschutzmaßnahmen.

Um im CO2-Notfall gefahrlos und richtig handeln zu können, muss der Betrieb Folgendes sicherstellen:

Der Firmenchef hatte ein Dilemma empfunden. Einerseits musste dem Auszubildenden schnell geholfen werden. Andererseits waren die Notfall- und Rettungsmaßnahmen nicht genügend vorbereitet. In einem solchen Fall bleibt trotz davonlaufender Zeit nur die professionelle Hilfe mit Atemschutz z. B. durch Feuerwehr oder Technisches Hilfswerk.

 

BGR 117-1 »Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen«, über www.bgn.de, Shortlink = 1008

 

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