Fußboden mit Profil

Worauf es bei Bodenbelägen in der Fleischwirtschaft ankommt, damit sie sicher begehbar sind

Ein Fußboden mit rutschfestem Profil

»Er hat beim Gehen nicht aufgepasst«, hieß es, als der Kollege in der Wurstküche ausgerutscht und hingefallen war. Sicherlich kann fehlende Aufmerksamkeit zum Ausrutschunfall führen. Meistens aber gibt es weitere Gründe, warum es zu einem solchen Sturzunfall kommt. Ein wesentlicher Grund ist: Mit dem Bodenbelag stimmt etwas nicht (mehr). Das kann man prüfen. Die BGN kann dabei helfen.

von Ludger Constanz | aus Akzente 11

Die richtige Auswahl und Gestaltung der Bodenbeläge ist eine Grundvoraussetzung für sicheres Gehen. Welches Anforderungsprofil muss ein Fußbodenbelag erfüllen, um den betrieblichen Erfordernissen im Fleischbetrieb – wie z. B. Feuchtigkeit oder gleitfördernde Stoffe auf dem Boden – zu genügen?

Der Bodenbelag muss ausreichend rutschhemmend ausgeführt sein. Die Rutschhemmung ist eine messbare Größe. Ihr Grad wird durch die Bewertungsgruppen R9 bis R13 ausgedrückt. Je größer die Rutschgefahr, desto rutschhemmender muss der Belag sein und desto höher muss die Bewertungsgruppe gewählt werden. In Produktionsräumen der Fleischwirtschaft werden je nach Rutschgefahr Bodenbeläge der Bewertungsgruppen R12 bzw. R13 verlangt (s. Tabelle).

R-WERTE UND V-WERTE
Arbeitsräume/-bereiche Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Wert) Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen (V-Wert)
Schlachthaus R13 V10
Kuttlerraum, Darmschleimerei R13 V10
Fleischzerlegung R13 V8
Wurstküche R13 V8
Kochwurstabteilung R13 V8
Rohwurstabteilung R13 V6
Wursttrockenraum R12  
Darmlager R12  
Pökelei, Räucherei R12  
Geflügelverarbeitung R12 V6
Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R12  
Handwerksbetrieb mit Verkauf R12 V8 bis V4 je nach Gefährdungsanalyse

Eine weitere Größe bei Bodenbelägen ist der Verdrängungsraum. Er wird zusätzlich bei einem Bodenbelag gefordert, wenn mit gleitfördernden Stoffen wie z. B. Fleischresten, Ölen und Fetten zu rechnen ist. Der Verdrängungsraum wird in die Klassen V4, V6, V8 und V10 eingeteilt. Die Zahl steht für das Mindestverdrängungsvolumen in cm³ pro dm² Fläche. Überschlägig kann gesagt werden: Je mehr gleitfördernder Stoff anfällt und je gröber er ist, desto höher muss die V-Klasse sein.

So müssen z. B. Bodenbeläge in der Schlachtung, also Bereiche, in denen eine hohe Rutschgefahr besteht und wo mit einem hohen Maß an gleitfördernden Stoffen zu rechnen ist, eine Bewertungsgruppe von R13 und einen Verdrängungsraum von V10 aufweisen (siehe auch Tabelle). Von den Mindestwerten darf nicht einfach nach unten abgewichen werden, um z. B. die Bodenreinigung zu vereinfachen.

Vor der Auswahl von Bodenbelägen bedenken Vor der Auswahl der Bodenbeläge müssen zunächst die einzelnen Raumnutzungsbedingungen ermittelt werden. Anschließend werden die Anforderungsprofile an die Bodenbeläge festgelegt. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass nebeneinander liegende Beläge keinen zu hohen Unterschied in der Rutschhemmung aufweisen. Sonst besteht erhöhte Stolper- oder Rutschgefahr. Aneinander stoßende Bodenbeläge dürfen maximal um eine Bewertungsgruppe differieren. Dabei ist der Belag mit der geringeren Rutschhemmung an den Belag mit der höheren Rutschhemmung anzugleichen, nicht umgekehrt. Das gilt auch für Gehwege, Treppen, Eingangsbereiche und auch für Kundenbereiche. Im Kundenbereich sollte zudem bedacht werden, wie Feuchtigkeitseinschleppungen bei Regen oder Schnee vermieden werden können.

Damit man sich beim Gehen nicht ständig an unterschiedliche Bodenbeläge mit unterschiedlichen Rutschhemmungswerten anpassen muss, ist in manchen Betrieben ein einheitlicher Bodenbelag für alle Räume zu empfehlen. Das bedeutet z. B. für eine handwerkliche Fleischerei mit Verkauf, dass ein und derselbe Bodenbelag in der Wurstküche, im Verkauf sowie in allen anderen Räumen verlegt wird. Dabei darf der R-Wert auf mindestens R12 festgelegt werden, mit einem Verdrängungsraum von V8 bzw. bis V4 je nach Gefährdungsanalyse.

Den geeigneten Bodenbelag finden Gute Fliesenleger und Bodenverlegefirmen bieten Bodenbeläge an, die die genannten Kriterien erfüllen. Der Betrieb sollte unbedingt das Prüfzeugnis für den Bodenbelag verlangen und aufbewahren. Hilfreich bei der Auswahl eines Bodenbelags ist die »Positivliste geprüfte Bodenbeläge« (siehe Kasten). Sie enthält eine Übersicht der Hersteller von Bodenbelägen, die ein aktuelles Prüfzeugnis des ifa (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) besitzen.

Die Rutschhemmung eines verlegten Belags ermitteln Ein verlegter Bodenbelag ist unterschiedlich hohen Beanspruchungen ausgesetzt – z. B. durch rollende Transportfahrzeuge wie Handhubwagen und Räucherwagen und durch Schlag- und Schleifeinwirkungen der Gabelzinken der Gabelstapler. All das beeinflusst die Lebensdauer des Belags und damit auch seine Rutschhemmung. Woran erkennt man nun, ob ein Fußbodenbelag abgenutzt ist bzw. nicht mehr ausreichend rutschhemmend ist – bevor es zu einem Sturzunfall kommt? Wenn der Unternehmer oder Betriebsleiter feststellt, dass die Mitarbeiter besonders vorsichtig gehen, oder er selbst merkt, dass »es hier etwas glatt ist«, dann ist es eigentlich schon zu spät.

Eine verlässliche Aussage darüber, ob die Rutschhemmung eines Bodenbelags noch ausreichend ist, liefert eine Fußbodenmessung. Die BGN-Prävention bietet diese Messung den Betrieben im Rahmen ihres Beratungsservices an. Dieser umfasst auch, geeignete Maßnahmen festzulegen, was bei nicht mehr ausreichender Rutschhemmung getan werden muss. Nicht immer ist ein neuer Belag erforderlich. Eventuell reichen Maßnahmen wie z. B. Zwischenreinigungen, die Verwendung eines anderen Reinigungsmittels oder Arbeitsschuhe mit ausreichendem Profil.

Darüber hinaus ist eine Fußbodenmessung ebenfalls sinnvoll, wenn

Die BGN-Prävention bietet eine Messung der Rutschhemmung des Bodenbelags im Rahmen ihrer Betriebsberatungsservices kostenlos an (siehe Kasten unten).
Praxishilfen und Service
  • Tipps zur Gestaltung von Fußböden in Fleischereibetrieben,
  • Berufsgenossenschaftliche Regel für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (DGUV Regel 108-003)
  • Positivliste geprüfte Bodenbeläge über unsere
    Telefonhotline: 0621 4456-3517
  • Fußbodenmessung in Fleischbetrieben: Infos und Anfragen über die für Ihren Betrieb zuständige BGN-Aufsichtsperson oder über unsere
    Telefonhotline: 0621 4456-3517

 

Autor: Constanz