
Zum 1.1. 2014 führt die BGN für alle Branchen ein Prämienverfahren ein. Prämienverfahren be deutet: Unternehmen, die im Arbeitsschutz mehr machen, als gesetzlich vorgeschrieben ist, werden künftig dafür belohnt. Mit einer Geld prämie der BGN. Sie liegt je nach Betriebsgröße zwischen 100 EUR und 100.000 EUR.
von Elfi Braun | Akzente 06/13
Unternehmen, die gut im Arbeitsschutz sind, haben nachweislich weniger Arbeitsunfälle und somit weniger unfallbedingte Ausfälle. Sie haben weniger Fälle mit Verdacht auf eine Berufskrankheit. Ihre Beschäftigten sind leistungsfähiger und arbeiten motivierter. Ab 2014 tut sich für diese Unternehmen ein weiterer Vorteil auf: Sie können am BGN-Prämienverfahren teilnehmen und bekommen bei erfolgreicher Teilnahme eine Geldprämie ausgezahlt.
[ Mehr machen im Arbeitsschutz zahlt sich künftig noch mehr aus: Vom Kleinbetrieb bis zum Großbetrieb sind Geldprämien zwischen 100 EUR und 100.000 EUR möglich. ]
Was das Unternehmen tun muss
Um eine Prämie zu erhalten, muss das Unternehmen im Arbeitsschutz deutlich mehr machen, als
nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen zu erfüllen. Damit die Unternehmen wissen, was sie konkret mehr tun können, hat die BGN
Extra-Maßnahmen in Branchenfragebögen zusammengestellt. Es handelt sich dabei um Maßnahmen,
die aufgrund von BGN-Erfahrungen nachweislich
die betrieblichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsergebnisse in der jeweiligen Branche verbessern.
Das heißt: Die aufgeführten Maßnahmen sind bereits gelebte Praxis, und nicht alle Unternehmen
müssen bei null anfangen.
Um eine Prämie zu erhalten, muss das Unternehmen einen Großteil der im Branchenfragebogen aufgeführten Extra-Maßnahmen umsetzen. Jede umgesetzte Extra-Maßnahme bringt Punkte (2, 4, 6, 8 oder 10 Punkte). Erreicht das Unternehmen 80 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl, zahlt ihm die BGN pro Beschäftigten* 25 EUR Prämie aus. Die Mindestprämie liegt bei 100 EUR und wird an Betriebe mit einem bis vier Beschäftigten ausgezahlt. Für Großbetriebe gibt es eine Obergrenze bei der Prämienzahlung. Sie liegt bei 100.000 EUR.
[ * Beschäftigte = Vollbeschäftigte/ Versicherte mit 1.600 Arbeitsstunden/Jahr ]
Isabel Dienstbühl, Präventionsleiterin der BGN, erklärt: „Wir haben unser Prämienverfahren so gestaltet, dass es für alle Betriebe interessant und machbar ist – vom Kleinstbetrieb bis zum Großbetrieb. Betriebe aller Größen können, wenn sie dazu bereit sind, unsere Branchenempfehlungen im Fragebogen für ein Mehr an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umsetzen und die 80-Prozent-Hürde schaffen. Das haben wir in Praxistests überprüft. Wir wünschen uns, dass viele Mitgliedsbetriebe unser neues Anreizsystem aufgreifen und mitmachen.“
Ein Jahr Zeit
Dazu haben die Unternehmen künftig jeweils ein
Kalenderjahr Zeit. Das bgn-Prämienverfahren 2014
startet am 1.1.2014 und läuft bis Jahresende. Vom
1.1.2015 bis spätestens 31.3.2015 kann der Unternehmer einen Prämienantrag stellen. Die Prämienauszahlung erfolgt dann ab April 2015.
Damit die Unternehmen planen können, stehen die Branchenfragebögen inklusive Erläuterungen und Punktangaben zu den einzelnen Fragen/Maßnahmen ab Jahresbeginn 2014 im Internet und Extranet. Ab Jahresbeginn 2015 läuft dann die eigentliche Teilnahme am Prämienverfahren: Das Unternehmen kreuzt die durchgeführten Extra-Maßnahmen im Branchenfragebogen an und schickt ihn bis spätestens 31.3.2015 an die BGN. Dort werden die Angaben geprüft und bei Erreichen der erforderlichen Punktzahl bekommt das Unternehmen die Geldprämie ausgezahlt.
Gute Erfahrungen in der Fleischwirtschaft
Für die Unternehmen der Fleischwirtschaft gibt es
schon seit einigen Jahren ein Prämienverfahren der
Berufsgenossenschaft. Es wurde vor der Fusion von
BGN und ehemaliger Fleischerei-BG eingeführt. Das
neue BGN-Prämienverfahren enthält für die Fleischwirtschaft allerdings einige Änderungen. Nichts
geändert hat sich an der Tatsache, dass die Unternehmen wirksame Verbesserungen bei der betrieblichen Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz von ihrer Berufsgenossenschaft in barer
Münze honoriert bekommen.
| BRANCHENSPEZIFISCHES PRÄMIENVERFAHREN |
Es gibt 6 Branchenfragebögen
mit diesen Bereichen
Terminplan Prämienverfahren 2014
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| GUTE ARGUMENTE, MEHR ZU MACHEN |
Gut im Arbeitsschutz zu sein, lohnt sich ab 2014 für die Unternehmen aller BGN-Branchen doppelt und dreifach:
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Isabel Dienstbühl: „Die Erfahrungen in der Fleischwirtschaft zeigen, dass ein solches Anreizsystem funktioniert. Nahezu die Hälfte der Fleischwirtschaftsbetriebe nimmt inzwischen am Prämienverfahren teil. In diesen Unternehmen hat sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich verbessert.“ Ein solches Anreizsystem im Arbeitsschutz steht jetzt allen BGN-Branchen offen. Wer mitmacht, kann nur gewinnen.