Die nachstehende Arbeitsschutzvereinbarung sollte als integrierter Teil des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages vor der Unterschrift des Entleihers eingefügt werden.

 

Arbeitsschutzvereinbarung


Arbeitsschutz

Gemäß § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegt die Tätigkeit unseres Mitarbeiters den für Ihren Betrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers.


Bei der Auftragsannahme am  wurden zwischen
Frau/Herrn (Entleiher) und
Frau/Herrn (Verleiher)
folgende Vereinbarungen getroffen.

 

  1. Tätigkeit:



  2. Besondere Merkmale der Tätigkeit:




  3. Berufliche Qualifikation dafür:




  4. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA):

    Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Auftrages sind folgende PSA erforderlich:

    Davon stellen

    Verleiher Entleiher
      (Zutreffendes bitte ankreuzen)
    a) 
    b) 
    c) 
    d) 
    e) 
  5. Erste Hilfe

    Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom sichergestellt.

  6. Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Für die o. g. Tätigkeit sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
    nicht erforderlich   erforderlich
    (zutreffendes ankreuzen).

    Folgende ärztliche Bescheinigungen über erforderliche Vorsorgeuntersuchungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen:

    1. G
    2. G
    3. G
    4. G
    5. G

  7. Sicherheitstechnische Einweisung am Tätigkeitsort

    Frau/Herr weist unseren Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme in die spezifischen Gefahren des Tätigkeitsortes (Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich) sowie umfassend in die Maßnahmen zu deren Abwendung ein.

  8. Arbeitsunfall

    Der Entleiher verpflichtet sich, uns einen Arbeitsunfall sofort zu melden. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist gemeinsam zu untersuchen.

  9. Sicherheitstechnische Kontrollen am Tätigkeitsort

    Die sicherheitstechnischen Kontrollen am Tätigkeitsort werden durch unsere/n
    Frau/Herrn und unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit
    Frau/Herrn bzw. deren Vertreter regelmäßig durchgeführt.

  10. Umsetzung der LAN

    Umsetzung der LAN ist eine Vertragsänderung und muss dem Verleiher umgehend mitgeteilt werden.

 

 

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Ort / Datum  


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Verleiher Entleiher