ARBEITSSCHUTZ-
VEREINBARUNG

Die Arbeitsschutzvereinbarung ist Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags, der zwischen Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) und Entleiher (Kunde) geschlossen wird. Folgendes wird darin geregelt:

Persönliche Schutzausrüstung des Leiharbeitnehmers, Erste Hilfe, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Sicherheitstechnische Einweisung am Tätigkeitsort und Arbeitsunfall. Die Arbeitsschutzvereinbarung wird vom Verleiher und Entleiher unterschrieben.

 Arbeitsschutzvereinbarung ausfüllen
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Abbildung: Formblatt Arbeitsschutzvereinbarung