Anleitung zum Ausfüllen des Gefahrstoff-Erfassungsbogen

1. Der Gefahrstoff-Erfassungsbogen ist für jeden Arbeitsplatz, an dem mit diesem Gefahrstoff umgegangen wird, auszufüllen.

2. Für Arbeitsplätze mit vergleichbaren Tätigkeiten und dem gleichen Gefahrstoff genügt ein Erfassungsbogen.

3. Außerdem ist das dazugehörige Sicherheitsdatenblatt (beim Hersteller oder Lieferer erhältlich) beizufügen. Es genügt eine Kopie pro Gefahrstoff.

4. Bei "Name des Erhebenden" ist ein kompetender Ansprechpartner (evtl. Laborleiter oder Sicherheitsfachkraft) des Unternehmens, der an der Erhebung beteiligt war einzutragen.

5. Für den Gefahrstoff ist neben dem Produktnamen auch das entsprechende Gefahrsymbol anzugeben (ankreuzen).