Dieses Programm hilft Ihnen, die notwendige Zahl der Feuerlöscher zu ermitteln, die nach den gesetzlichen Vorgaben im Betrieb bereit gestellt werden müssen. Grundlage für die Berechnung ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".
Alle Angaben ohne Gewähr.
1. Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen
Feuerlöscher und Löschmittel müssen zum Löschen für die im Betrieb vorhandenen Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren Brandklassen geeignet sein. Die Eignung für eine oder mehrere Brandklassen ist auf dem Feuerlöscher mit den dafür geltenden Piktogrammen angegeben.
2. Schritt - Ermittlung der Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung
In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" und TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" hingewiesen.
Erhöhte Brandgefährdungen können z. B. gegeben sein, wenn:
Von erhöhter Brandgefährdung kann z. B. in folgenden Betrieben oder Betriebsbereichen ausgegangen werden:
1. Verkauf, Handel, Lagerung
Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung: (gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände")
Liegen nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung erhöhte Brandgefährdungen vor, sind neben der Grundausstattung und den Grundanforderungen für die Bereitstellung zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen erforderlich.
Über die Grundausstattung hinausgehende zusätzliche Maßnahmen sind z. B.:
Hinweis: Für die Brandklasse „F“ gibt es Feuerlöscher mit folgenden Löschvermögen: 5 F, 25 F, 40 F und 75 F (die Zahl steht für die zu löschende Füllmenge der Fritteuse oder des Fettbackgerätes).
3. Schritt - Ermittlung der Löschmitteleinheiten (LE)
Geben Sie bitte die Größe des zu schützenden Betriebsbereiches in Quadratmetern an:
Erforderliche Löschmitteleinheiten (Grundausstattung):
Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.
4. Schritt - Festlegung der für die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen entsprechend den Löschmitteleinheiten (LE)
In diesem Schritt können Sie errechnen, ob die Anzahl der vorhandenen Feuerlöscher im Betrieb die geforderten LE abdeckt.
Werden Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und haben sie für die Brandklassen unterschiedliche Löschmitteleinheiten LE, ist der niedrigere Wert anzusetzen.
Löschmitteleinheiten LE und Feuerlöscherarten nach DIN EN 3
Geben Sie die Zahl der jeweiligen Feuerlöscher an.
Tragen Sie in die Tabelle die Anzahl der gewünschten Feuerlöscher ein.
Beispiel 1: Um 10 LE abzudecken, kann
zum Einsatz kommen.
Beispiel 2: Um 42 LE abzudecken, können
So viele Löschmitteleinheiten sind bisher abgedeckt:
Sie müssen noch Löschmitteleinheiten abdecken.
Bitte beachten Sie: In jedem Geschoss ist mindestens ein Feuerlöscher bereit zu stellen.