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Genügend Bodenhaftung

Sichere und saubere Fußböden helfen, Sturzunfälle zu vermeiden / Über 10.000 Sturzunfälle ereigneten sich 2011 in Hotels und Gaststätten. Mit einem Anteil von 33 Prozent sind sie Unfallart Nummer eins unter den Arbeitsunfällen. Sturzunfälle zu verhindern, ist Aufgabe des Unternehmers. Auswahl, Gestaltung und Pflege von Fußböden spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Schmuckbild

Rutschfeste Schuhe allein sind noch kein Garant für festen Boden unter den Füßen. Der Zustand des Bodens ist genauso wichtig. Ein zu glatter Boden, Nässe oder Verunreinigungen sind dafür mitverantwortlich, dass Mitarbeiter immer wieder die Bodenhaftung verlieren und stürzen. Viele dieser Sturzunfälle sind schwere Unfälle mit längerem Arbeitsausfall.

Wer Sturzunfälle vermeiden will, muss deshalb dafür sorgen, dass der Bodenbelag eine ausreichende Rutschhemmung besitzt. Dazu muss der Boden bei der üblichen Verschmutzung während der Arbeitszeit weiterhin trittsicher sein. Auf der Grundlage von Messungen ist deshalb für die verschiedenen Arbeitsbereiche festgelegt, welche Rutschhemmung der Bodenbelag haben muss.

Wichtige Fußbodenwerte: Rutschhemmung
(R) und Verdrängungsraum (V)
Die Rutschhemmung (R) kann unterschiedlich stark sein. Ihr Grad wird durch die Bewertungsgruppen R9 bis R13 ausgedrückt. Je größer die Rutschgefahr, desto rutschhemmender muss der Belag und desto höher die Bewertungsgruppe sein.

Bei manchen Bodenbelägen kommt ein weiterer Wert ins Spiel: der Verdrängungsraum (V). Bodenbeläge mit Verdrängungsraum sind immer dort gefordert, wo mit Verschmutzungen durch gleitfördernde Stoffe wie Öl, Fett, Fleischreste oder Gemüseabfälle zu rechnen ist. Der Verdrängungsraum (das sind kleine Vertiefungen unterhalb der Gehebene) wird in die Klassen V4, V6, V8 und V10 eingeteilt. Die Zahl steht für die aufnehmbare Schmutzmenge (Mindestverdrängungsvolumen) in cm3 pro 1 dm2 Fläche (10 cm x 10 cm). Bodenbeläge mit Verdrängungsraum haben den Vorteil, dass sich gleitfördernde Stoffe in den Hohlräumen absetzen können. Dadurch bleibt der Kontakt zwischen Schuhsohle und Bodenbelag besser bestehen und somit die rutschhemmende Eigenschaft des Bodens länger erhalten.

⇒ Ein Fußbodenbelag nutzt sich ab, auch die Rutschhemmung lässt mit der Zeit nach. Deutliche Anzeichen dafür: Die Mitarbeiter gehen besonders vorsichtig oder man selbst merkt, dass es hier etwas glatt ist. Wir, Ihre BGN, beraten Sie gerne, was Sie tun können. Fon 0621 4456-3517

Gemäßigter Übergang
Problematisch ist der Übergang von einem rutschhemmenden Fußbodenbelag auf einen unerwartet glatten Belag, weil das Sturzrisiko dort höher ist. Deshalb dürfen aneinanderstoßende Bodenbeläge maximal um eine Bewertungsgruppe differieren. Orientierungsgröße für die R-Werte ist immer der Belag mit der höheren Rutschhemmung. Beispiel: Der Bodenbelag in gastronomischen Küchen hat die Bewertungsgruppe R12. Die Böden aller angrenzenden Räume haben mindestens die Bewertungsgruppe R11.

Bei der Wahl des Bodenbelags im Eingangsbereich sollte auch daran gedacht werden, wie bei Regen oder Schnee Feuchtigkeitseinschleppungen vermieden werden können.

Putzen statt rutschen
Klassische Fallen auf dem Boden sind Nässe und Verschmutzungen, beispielsweise heruntergefallene Produktreste. Deshalb, auch wenn es im Alltagsstress lästig erscheinen mag,

Dazu noch ein paar Tipps:

VORSICHT, FALLE!
Überstehende Abdeckung eines Abflusses
Der Fußboden muss eben sein. Schon kleinste Unebenheiten können die Mitarbeiter zu Fall bringen. Als Stolperstelle gilt bereits ein Höhenunterschied von mehr als 4 mm.
R-WERTE UND V-WERTE FÜR FUSSBÖDEN
Welche Rutschhemmung? Welcher Verdrängungsraum?
Gastronomische Küchen
(Hotels, Gaststätten)
R12
Aufbereitungsküchen
(Fastfood-Küchen, Imbissbetriebe)
R12
Spülräume für die o. g. Küchen R12/V4
Auftau- und Anwärmküchen R10
Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotel garnis R10
Kühlräume/Tiefkühlräume  
⇒ für unverpackte Ware R12
⇒ für verpackte Ware R11
Gasträume R9
Toiletten R10
Eingangsbereich/Treppen
R9 bis R13 = Bewertungsgruppen für die Rutschhemmung
V4 = Verdrängungsraum (4 cm³ pro 10 cm x 10 cm Fläche)
R9
PRAXISHILFEN
⇒ BG-Regel „Branche Küchenbetriebe
bgn-branchenwissen.de/Praxishilfen von a bis z > Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren