Die Beschäftigten werden über die Gefährdungen beim Umgang mit Geräten in der Kaffeeküche informiert (Kaffeemaschine, Mikrowelle usw.). Die Termine für die Unterweisungen sind festgelegt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Kaffeemaschine und weitere Geräte werden regelmäßig geprüft. Fristen für die Prüfungen und die zur Prüfung befähigte Person sind festgelegt. Die Ergebnisse der Prüfungen werden schriftlich festgehalten. (Eine befähigte Person wäre z. B. ein Monteur der Herstellerfirma. Bei Kaffeemaschinen mit Druckbehälter ist eine halbjährliche Prüfung empfohlen.) | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Flächen und Geräte in der Kaffeeküche werden nach Verunreinigungen bzw. nach Arbeitsende gereinigt. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
An Kaffeemaschinen werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten: Dampf und Heißwasser können nicht unbeabsichtigt austreten; der Aufguss erfolgt so, dass es während des Brühverfahrens nicht spritzt; es ist deutlich erkennbar, wann der Brühvorgang beendet ist. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |