A | Betriebsorganisation |
A 2 | Information und Kommunikation | |
| Wer nicht Bescheid weiß oder sich nicht auskennt, macht Fehler. Um Störungen im Betriebsablauf, Fehler, Unfälle, aber auch schlechtes Betriebsklima zu vermeiden, müssen die Beschäftigten wissen, worauf sie achten und wie sie sich verhalten sollen. Die Beschäftigten benötigen Informationen über die Arbeitsaufgaben, die Gefährdungen bei der Arbeit und die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeit. Kommunikation ist also ganz wichtig. |
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Maßnahme | Umgesetzt
ja nein | Wenn nicht umgesetzt, dann besteht Handlungsbedarf |
Die Beschäftigten werden regelmäßig über mögliche Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen unterwiesen (Themen: allgemeine Verhaltenshinweise, Hygiene, Umgang mit Maschinen, Reduzierung bzw. Vermeidung von Milchpulverstaub, Umgang mit Gästen, Reinigungsarbeiten, Infektionsschutzgesetz).
Unterweisungsnachweis Formblatt "Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz" | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten haben alle Informationen, die sie zur Durchführung ihrer Arbeitsaufgaben brauchen bzw. sie wissen, wo diese Informationen zu finden sind. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten sind angewiesen, technische Mängel und Störungen im Arbeitsablauf zu melden. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Auch Aushilfen werden regelmäßig über mögliche Gefährdungen, sichere Verhaltensweisen und den Umgang mit Gästen unterwiesen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die durchgeführten Unterweisungen werden schriftlich festgehalten (dokumentiert).
Unterweisungsnachweis | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es ist allen Beschäftigten bekannt, welche Arbeitsaufgaben sie erfüllen müssen und welche Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sie haben. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Die Beschäftigten können ihre Erfahrungen über Schwachstellen, Störungen im Arbeitsablauf, Gefährdungen und Belastungen mit der Führungskraft besprechen. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es ist festgelegt und vereinbart, wie mit den Vorschlägen und Erfahrungen der Beschäftigten umgegangen wird. | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk sowie die aushangpflichtigen Gesetze (Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutzgesetz) sind ausgelegt oder es ist angegeben, wo sie zu finden sind (www.bgn-branchenwissen.de). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Es sind Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Reinigungsmittel, erstellt und zugänglich. Die Beschäftigten sind über die Inhalte unterwiesen worden.
Vorgefertigte bzw. Musterbetriebsanweisungen der BGN | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen sind an geeigneten Plätzen in der Nähe der Arbeitsmittel verfügbar (ggf. kopieren). | | | Wer erledigt?
Bis wann (Datum)?Unterweisung |
Bemerkungen/Beratungsbedarf:
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