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ABetriebsorganisation
A 2Information und Kommunikation
Wer nicht Bescheid weiß oder sich nicht auskennt, macht Fehler. Um Störungen im Betriebsablauf, Fehler, Unfälle, aber auch schlechtes Betriebsklima zu vermeiden, müssen die Beschäftigten wissen, worauf sie achten und wie sie sich verhalten sollen. Die Beschäftigten benötigen Informationen über die Arbeitsaufgaben, die Gefährdungen bei der Arbeit und die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeit. Kommunikation ist also ganz wichtig.
MaßnahmeUmgesetzt

ja      nein
Wenn nicht umgesetzt,
dann besteht
Handlungsbedarf
Die Beschäftigten werden regelmäßig über mögliche Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen unterwiesen (Themen: allgemeine Verhaltenshinweise, Hygiene, Umgang mit Maschinen, Reduzierung bzw. Vermeidung von Milchpulverstaub, Umgang mit Gästen, Reinigungsarbeiten, Infektionsschutzgesetz).

Unterweisungsnachweis
Formblatt "Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz"
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten haben alle Informationen, die sie zur Durchführung ihrer Arbeitsaufgaben brauchen bzw. sie wissen, wo diese Informationen zu finden sind.Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten sind angewiesen, technische Mängel und Störungen im Arbeitsablauf zu melden. Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Auch Aushilfen werden regelmäßig über mögliche Gefährdungen, sichere Verhaltensweisen und den Umgang mit Gästen unterwiesen. Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die durchgeführten Unterweisungen werden schriftlich festgehalten (dokumentiert).

Unterweisungsnachweis
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist allen Beschäftigten bekannt, welche Arbeitsaufgaben sie erfüllen müssen und welche Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sie haben. Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Die Beschäftigten können ihre Erfahrungen über Schwachstellen, Störungen im Arbeitsablauf, Gefährdungen und Belastungen mit der Führungskraft besprechen. Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es ist festgelegt und vereinbart, wie mit den Vorschlägen und Erfahrungen der Beschäftigten umgegangen wird. Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Das staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk sowie die aushangpflichtigen Gesetze (Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutzgesetz) sind ausgelegt oder es ist angegeben, wo sie zu finden sind (www.bgn-branchenwissen.de). Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Es sind Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Reinigungsmittel, erstellt und zugänglich. Die Beschäftigten sind über die Inhalte unterwiesen worden.

Vorgefertigte bzw. Musterbetriebsanweisungen der BGN
Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen sind an geeigneten Plätzen in der Nähe der Arbeitsmittel verfügbar (ggf. kopieren). Wer erledigt?


Bis wann (Datum)?
Unterweisung
  Bemerkungen/Beratungsbedarf:
© BGN


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