§ 5 Arbeitsschutzgesetz § 6 Arbeitsschutzgesetz CHECK jetzt durchführen Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern
           
 

Mit dem Check "Arbeitsbedingungen in Schausteller- und Zirkusbetrieben sowie in Zelthallen verbessern" können Sie Ihre Arbeitsabläufe optimieren.

Sie stellen sicher, dass Sie Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen in Ihrem Gastronomiebetrieb frühzeitig erkennen und Maßnahmen einleiten.

Mit dem Check kommen Sie auch Ihren Aufgaben in Bezug auf den Arbeitsschutz nach: Der Unternehmer muss die mit den einzelnen Arbeiten verbundenen Gefährdungen ermitteln*.

Das klingt aufwändiger, als es tatsächlich ist. Denn: Vieles tun Sie ohnehin schon, sonst würde Ihr Betrieb gar nicht laufen. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich von der BGN beraten.

Sie können die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen speichern, wieder aufrufen und weiter bearbeiten. Die Schalter-Leiste hierfür finden Sie am Kopf jeder Seite. Der Check "Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten verbessern" besteht aus 2 Bereichen mit jeweils verschiedenen Bausteinen.
Zum ...Check-Buttton

Informationen zum Corona-Virus



Mehr Infos zur Gefährdungsbeurteilung


§ 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).